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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0937/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverodneten Ingo Lohse (Nr. 17 11/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
29.11.2002
|
Sachverhalt
Es gibt
keine gesetzlichen Regelungen über die Beförderungszeiten von Grundschülern.
Mit der
Satzung über die Bildung der Schulbezirksgrenzen in der Universitätsstadt
Marburg wurde erreicht, dass fast kein/e Grundschüler/in mehr als zwei
Kilometer Fußweg bewältigen muss.
Ausgenommen
von den Stadtteilen Dagobertshausen, Dilschhausen, Hermershausen,
Haddamshausen, Bortshausen, Ronhausen, Moischt, Schröck, Bauerbach, Gisselberg
und teilweise Tannenberg ist es den Grundschülern/innen möglich, den Schulweg
zu Fuß zurückzulegen.
Grundschüler/innen
die dennoch öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, werden nur wenige
Kilometer befördert, wobei in der Regel eine Beförderungszeit von ca. 20
Muniten nicht überschritten wird.
Zur
besseren Einschätzung der zumutbaren Länge von Beförderungszeiten für
Grundschüler/innen möchten wird darauf hinweisen, dass bei den regelmäßig
abgehaltenen Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft Schülerbeförderung für den
Bezirk Nordhessen Wartezeiten von einer halben Stunde vor Schulbeginn und einer
Stunde nach Schulende für Schüler/innen der Primarstufe als zumutbar erachtet
werden.
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