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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/6817/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Der als Anlage beigefügte XX. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt               Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, dass die Fraktionszuschüsse nach § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung, die in ihrer Höhe seit dem Inkrafttreten der aktuell gültigen Hauptsatzung im Jahre 1993 unverändert geblieben sind, erhöht werden sollen. Die entsprechende Erhöhung der Mittel im Haushaltsplan ist bereit mit Beschluss des Haushaltsplans 2019 erfolgt.

 

Die Fraktionen sollen nunmehr zur Bestreitung ihrer Aufwendungen einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 300,00 € (bisher 250,00 €) sowie einen Betrag für jedes weitere Fraktionsmitglied in Höhe von 200,00 € (bisher 160,00 €) erhalten (vgl. Nummer 4 des Nachtrages).

 

Weiterhin wurde festgelegt, dass nunmehr auch fraktionslose Stadtverordnete zur Bestreitung der Aufwendungen einen monatlichen Betrag, der in der Höhe dem Sockelbetrag für Fraktionen entspricht, erhalten sollen (vgl. Nummer 5).

 

Nach § 36a Abs. 4 HGO kann die Gemeinde den Fraktionen Mittel aus ihrem Haushalt zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewähren. Fraktionslose Stadtverordnete haben jedoch keinen Anspruch aus § 36a HGO. Nach rechtlicher Prüfung und Einschätzung des Hessischen Städtetages steht den fraktionslosen Gemeindevertreter*innen jedoch ein Ausgleichsanspruch, abgeleitet aus Art. 28 GG, zu, der zu einer vergleichbaren Unterstützung ihrer Arbeit führt wie die Fraktionsmittel für fraktionsangehörige Mandatsträger*innen.

 

Des Weiteren soll durch diesen Nachtrag die vorgesehene Änderung der Verfahrensweise für die Veröffentlichungen der in 2015 neu eingerichteten Ortsbeiräte in die Hauptsatzung eingearbeitet werden:

 

In ihrer Sitzung vom 20. Mai 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass die Bekanntmachungen der Ortsbeiräte Altstadt, Campusviertel, Südviertel, Weidenhausen und Waldtal über die städtische Internetseite, mit einer Hinweisbekanntmachung in der Oberhessischen Presse, bekannt geben werden sollen.

 

Davon abweichend werden die Bekanntmachungen der übrigen Ortsbeiräte in sogenannten Bekanntmachungstafeln ausgehängt. Mittlerweile sind aber auch in den neu eingerichteten Stadtteilen Schaukästen vorhanden, sodass sich diese abweichende Bekanntmachungsform erübrigt hat und demnach die Hauptsatzung entsprechend angepasst werden soll (vgl. Nummer 6, 7, 9, 10 und 11).

 

In den Stadtteilen Dagobertshausen, Elnhausen und Ockershausen hat sich der Standort von jeweils einer der vorgenannten Bekanntmachungstafeln für die Ortsbeiräte geändert, sodass die Standorte durch diesen Nachtrag angepasst werden sollen (vgl. Nummer 8).

 

Weiterhin soll § 5 – Haushaltswirtschaft – aus redaktionellen Gründen neu gefasst werden, da sich die dort genannten Rechtsgrundlagen bzw. Verweise geändert haben; es erfolgt jedoch keine inhaltliche Änderung des Paragraphen (vgl. Nummer 3). Ebenfalls rein aus redaktionellen Gründen soll § 3 Abs. 10 Satz 1 und 2 geändert werden (vgl. Nummer 1 u. 2).

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den XX. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg durch Beschluss in Kraft zu setzen. Die Änderungen die Mittel für die Fraktionen und für fraktionslose Stadtverordnete betreffend sollen rückwirkend zum 01.04.2019 in Kraft treten.

 

 

Matthias Simon Jens Seipp Dietmar Göttling

Renate Bastian Christoph Ditschler Andrea Suntheim-Pichler

Dr. Michael Weber

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Erhöhungen der Fraktionszuschüsse werden voraussichtlich zu Mehrkosten in Höhe von rund 24.000 €/p.a. sowie der Zuschuss für fraktionslose Stadtverordnete zu Mehrkosten in Abhängigkeit der Anzahl der fraktionslosen Stadtverordneten führen (aktuell 3.600 €/p.a.).

 

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Anlagen

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