Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7191/2019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, unter welchen Bedingungen auf ein Sperrkonto für ausländische Studierende als Voraussetzung einer Aufenthaltsverlängerung zu verzichten ist und ob man dann entsprechend so verfahren kann.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

 

Ca. 14% der 27.000 Studierenden in Marburg sind ausländische Studierende. Ein Großteil von ihnen kommt zum Semesterbeginn mit einem dreimonatigen Visum, das nach allen behördlichen und universitären Vorschriften in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis geändert werden muss.

Allein die Modalitäten für den Erhalt eines Einreisevisums bei den deutschen Botschaften zum Zweck eines Studiums sind ein aufwendiger Akt.

Eine der Voraussetzungen für das Visum ist das Mitbringen von 8.700 Euro – demnächst eines höheren Betrages – bei der Einreise, was auch durch die Bundespolizei kontrolliert wird.

Unmittelbar nach der Einreise müssen schon Kaution und Miete geleistet werden, ggf. muss man sich für Sprachkurse anmelden oder erste Beiträge für die Versicherung müssen entrichtet werden.

Da ein Termin bei der Ausländerbehörde bis zu drei Monaten dauert, wird ein Teil dieses Geldes ausgeben. An dem Vorsprechtag fehlt dieses Geld entsprechend, was von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert wird.

Die Betroffenen erhalten ein Schreiben von der Ausländerbehörde, wonach sie den festen Betrag von 8.700 Euro bei der Sparkasse auf ein Sperrkonto einfrieren müssen.

Allein hierfür wird durch die Sparkasse Marburg-Biedenkopf seit dem März 2018 eine Gebühr von 100,- Euro vom Konto abgezogen.

Die Stadt Frankfurt und die Ausländerbehörde Frankfurt verlangen kein Sperrkonto. Die Stadt Essen möchte lediglich einen Nachweis über den Betrag, ebenso ohne Sperrkonto.

Die Überweisung von Geld aus manchen Staaten in die Bundesrepublik Deutschland ist nicht sehr schwer, in Einzelfällen ist es unmöglich. Gelder müssen über Reisende und Kommilitone/innen mitgebracht werden. Dies führt in einigen Fällen (aus Unwissenheit) zu hohen Strafgeldern durch den Zoll.

Diese Situation stellt eine persönliche und seelische Belastung für die Betroffenen dar und führt in einigen Fällen dazu, dass ausländische Studierende eine Zulassung und eine Studienaufnahme nicht in Marburg sondern in anderen Städten vorziehen und Marburg verlassen. In anderen Fällen mieten einige von ihnen ein Zimmer in Frankfurt und nehmen tägliche Fahrten in Kauf.

Aus diesen und noch weiteren Gründen soll überprüft werden, ob man sich dem Verfahren wie in anderen Städten ohne ein Sperrkonto anschließen kann.

 

 

Dr. M.R. Malmanesh  Andrea Suntheim-Pichler Roger Pfalz

 

 

(Für mehr Info, siehe unter:

https://www.marburg.de/buergerservice/dienstleistungen/aufenthaltserlaubnis-fuer-studierende-aus-staaten-ausserhalb-eu-ewr-beantragen-900000048-0.html?myMedium=1)

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen