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Ratsinformation
Fraktionsantrag - VO/7272/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Fraktion Marburger Linke betr.: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindern – Milieuschutzgebiete ausweisen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Lothar Sprenger
- Beteiligt:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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Jun 16, 2020
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Aug 20, 2020
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Jun 23, 2020
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Aug 25, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Aug 28, 2020
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Sep 25, 2020
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Bereit
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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Jun 16, 2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Hessische Landesregierung auf, unverzüglich eine Verordnung zu erlassen, mit der die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt wird, um eine Verdrängung von langjährigen Mieter*innen aus ihren angestammten Quartieren zu verhindern.
- Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, die Ausweisung von Milieuschutzsatzungen für die Stadtteile Altstadt, Campusviertel, Südviertel, Weidenhausen, Ortenberg, Nordviertel auf den Weg zu bringen.
Sachverhalt
Begründung:
Wie zuletzt am Beispiel eines Mehrparteienhauses im Südviertel deutlich wurde, wird auch in Marburg die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zunehmend zu einem Problem. In Zeiten boomender Immobilienpreise ist es für Besitzer und Investoren attraktiv, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu verwandeln, um höhere Renditen zu realisieren. Die Folge: Alteingesessene Mieter*innen werden aus ihren angestammten Quartieren verdrängt. Ein Instrument um gegen Verdrängung vorzugehen und Mieter*innen zu schützen, ist ein Genehmigungsvorbehalt gegen Umwandlung zu erlassen.
Nach § 172 BauGB Abs. 1, Satz 4 sind Landesregierungen ermächtigt für Grundstücke in Gebieten einer Milieuschutzsatzung nach Satz 1 Nummer 2 einen kommunalen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohnungs- oder Teileigentum durch Rechtsverordnung zu erlassen.
Im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen in der 20. Legislaturperiode heißt es: „Für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir den Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten einen Genehmigungsvorbehalt einräumen.“ Auch Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies forderte von der Landesregierung ein entsprechende Verordnung. Voraussetzung, dass eine solche Verordnung dann in Marburg angewendet werden könnte, ist die Ausweisung einer Milieuschutzsatzung für entsprechende Teile des Stadtgebiets.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte 2018 bereits eine Ausweisung von Milieuschutzgebieten für Teile des Stadtgebiets gefordert (VO/6267/2018), welche von einer Mehrheit im Stadtparlament abgelehnt worden ist. Die Diskussion um ein kommunaler Genehmigungsvorbehalt macht es notwendig, eine Entscheidung gekoppelt an einen solchen Vorbehalt neu zu überprüfen.
Renate Bastian Tanja Bauder-Wöhr Jan Schalauske
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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