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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7347/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung sowie die Wahlordnung für den                Behindertenbeirat der Universitätsstadt Marburg werden beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Anlass der Änderung der Geschäftsordnung des Behindertenbeirats war die bisherige Regelung in § 4 Abs. 1 zur Wahl bzw. zur Dauer der Amtszeit des*der Vorsitzenden. Hiernach wird er*sie lediglich für die Hälfte der Wahlperiode des Behindertenbeirats gewählt. 

 

Der Magistrat erteilte den Auftrag, zu prüfen, warum diese auf zwei Jahre verkürzte Amtszeit des*der Vorsitzenden so erlassen wurde und ob diese tatsächlich erforderlich ist. Die aktuelle Geschäftsordnung wurde im Jahre 1996 mit Inkrafttreten zum 01.04.1997 beschlossen und durch Nachträge in den Jahren 2000 und 2001 geändert. Die seinerzeitige Intension dieser Regelung geht aus den Akten nicht hervor. Seitens der Verwaltung bestehen aber keinerlei Bedenken, diese Verfahrensweise zu ändern.

 

Diese beabsichtigte Änderung wurde zum Anlass genommen, sowohl die Geschäftsordnung in Gänze, als auch die Wahl- und die Verfahrensordnung grundlegend zu überarbeiten und somit auf einen aktuellen Stand zu bringen. In diesem Zusammenhang wurden einzelne, elementare Regelungen wie etwa die Einladungen zu den Sitzungen, die Beschlussfähigkeit und Regelungen zur Beschlussfassung von der Verfahrensordnung in die Geschäftsordnung verschoben.

 

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die sogenannte Stellvertreter*innen-Regelung der 16 in der Behindertenarbeit erfahrenen Personen: Bisher war festgelegt, dass jedes Mitglied eine persönliche Stellvertretung hat. Zuletzt waren jedoch nur noch sehr wenige Stellvertreter*innen vorhanden, sodass nicht jedes Mitglied eine Vertretung hatte. Daher sollen die Stellvertreter*innen nunmehr in der Delegiertenversammlung in einem zweiten Wahlgang als sogenannte Listenvertreter*innen gewählt werden.

 

Bei Verhinderung der regulären Mitglieder hätte diese geänderte Verfahrensweise den Vorteil, dass die Geschäftsstelle des Behindertenbeirats die Stellvertreter*innen zukünftig in der Reihenfolge des Wahlergebnisses zu den Sitzungen einladen kann, wodurch immer eine Vertretung gewährleistet sein sollte (vgl. § 2 Abs. 3 n. F. und § 5 Abs. 3 n. F. GO sowie § 2 Abs. 4 n. F. WO).

 

Weitere beabsichtigte Änderungen sind in den beigefügten Synopsen kenntlich gemacht.

 

Dem Behindertenbeirat wurden die überarbeiteten Ordnungen im Entwurf vorgelegt und durch diesen genehmigt.

 

Der Magistrat wird gebeten, die neugefasste Geschäftsordnung und die Wahlordnung zu beschließen sowie von der durch den Behindertenbeirat zu beschließenden Verfahrensordnung Kenntnis zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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