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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/7534/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, den Fachdienst Schule zu beauftragen, die Aufnahme in den Pakt für den Nachmittag/Ganztag des Landes Hessen und eine entsprechende Vereinbarung mit dem Hessischen Kultusministerium zur Unterschrift vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Ankündigung des Hessischen Kultusministeriums wird das Antragsverfahren zum Ganztag für die Grundschulen, die mit weiterführenden Schulen verbundenen Grundschulen und die Grundstufen von Förderschulen zum Schuljahr 2021/22 geändert. Die weiterführenden Schulen sind von diesen Änderungen nicht betroffen.

 

Ein Einstieg in das bisherige Profil 1 nach dem Ganztagsprogramm des Landes bzw. ein Wechsel von Profil 1 zu Profil 2 wird dann für die o. a. Schulen nicht mehr möglich sein. Stattdessen kann nur noch ein Einstieg bzw. Wechsel in den Pakt für den Nachmittag/ Ganztag erfolgen.

 

Für die Schulen, die bereits im Profil 1 oder Profil 2 arbeiten, besteht Bestandsschutz.

 

Die Inanspruchnahme des Angebots bleibt für die Eltern freiwillig, nach Anmeldung sollen die Kinder aber verbindlich teilnehmen. Dies entspricht den bereits jetzt bestehenden Vorgaben für ganztägig arbeitende Schulen.

 

Die Besonderheit des Pakts für den Nachmittag/Ganztag liegt darin, dass sich das Land und der Schulträger in einer abzuschließenden Vereinbarung verpflichten, die ganztägige Betreuung von Schüler*innen gemeinsam an allen Schultagen von 7.30 bis 17.00 Uhr sicherzustellen. Dabei übernimmt das Land mit seinen Ressourcen den Zeitraum bis 14.30 Uhr, der Schulträger sichert die Betreuung bedarfsgerecht bis 17.00 Uhr. Außerdem soll der Schulträger den Eltern ein Betreuungsangebot für die Ferien machen. Für die Angebote des Schulträgers können Gebühren erhoben werden.

 

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt ein Schuljahr. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, falls sie nicht von einer von beiden Seiten gekündigt wird.

 

Mit dem bisher schon an einer Reihe von Schulen praktizierten „Marburger Modell“ hat der Schulträger Universitätsstadt Marburg eine Konstruktion gefunden, die Betreuung und Ganztag auf eine sehr gute Weise miteinander kombiniert. Hierbei werden an den Schulen

3 - 5 Tage in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Fachdienst Schule mit den Ressourcen aus der Ganztagszuweisung und dem Personal des Schulträgers abgedeckt und die Eltern können weitere Zeiten der Betreuung für ihre Kinder bis 17.00 Uhr beim Fachdienst Schule dazu buchen. Diese Struktur kann in den Pakt für den Nachmittag/ Ganztag übernommen werden und die hohe Qualität fortgeführt werden, die der Pakt für den Nachmittag aus unserer Sicht bisher vielerorts nicht durchgehend vorzuweisen hatte.  Im Gegensatz zu den bisher bestehenden nachschulischen Angeboten ist im Rahmen des Paktes für den Nachmittag/Ganztag eine Ferienbetreuung vorzuhalten. Der Fachdienst Schule wird diesbezüglich Gespräche mit dem Fachdienst Jugendförderung aufnehmen.

 

Da bereits ein Großteil der Schulen in Marburg ganztägig im Profil 1 oder 2 arbeiten, ist die neue Regelung nach dem Pakt für den Nachmittag/Ganztag nur für einen Teil der Schulen interessant, so dass viele Schulen weiter in der bisherigen Systematik arbeiten werden.

 

Den Schulen, die sich für einen Wechsel in den Pakt entscheiden bzw. neu als ganztägig arbeitende Schulen in den Pakt einsteigen wollen, würde man mit dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Hessischen Kultusministerium diese Option ermöglichen. Für einen Neueinstieg kämen zukünftig noch die Tausendfüßler-Schule, die Verbund Grundschulen-West sowie die Brüder-Grimm-Schule in Frage. Für die Astrid-Lindgren-Schule ist unabhängig vom Pakt zum Schuljahr 2021/22 der Einstieg in das Profil 3 als teilgebundene Ganztagsschule geplant.

 

Interessierte Schulen müssen entsprechend dem bisherigen Verfahren einen Antrag auf Aufnahme in den Pakt beim Schulträger stellen, der sich über den Antrag mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt ins Benehmen setzt und ihn dann an das Hessische Kultusministerium weiterleitet. Dem Schulträger Stadt Marburg würde ermöglicht werden, auch weiterhin alle Ressourcen, die das Land für den Ausbau von ganztägig arbeitenden Schulen zur Verfügung stellt, im Sinne der Schulen in Anspruch zu nehmen.

 

Das Hessische Kultusministerium sieht den Pakt für den Nachmittag/Ganztag auch als ein Modell für die Umsetzung des Rechts auf den Betreuungsplatz im Grundschulbereich, das ab 2025 bundesweit eingeführt werden soll. Mit dem Einstieg in den Pakt würde sich die Universitätsstadt Marburg den Weg eröffnen, mit diesem Modell Erfahrungen zu sammeln und weitere Schritte zur Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs gehen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf würde sich zudem weiter verbessern.

 

Wir bitten daher um den o. a. Auftrag an den Fachdienst Schule.

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

-          Bedarfsgerechter Ausbau des Betreuungsangebots mit den vorhandenen bzw. zu ergänzenden Ressourcen

-          Einrichtung und Weiterentwicklung von ganztägigen Angeboten mit den Ressourcen des Schulträgers und den Ressourcen des Landes Hessen.

-          Wegfall des Zuschusses des Landes Hessen für Betreuungsangebote für die Schulen, die in den Pakt einsteigen (5.000 € / Schule). Hier ist allerdings fraglich, ob der Zuschuss perspektivisch nicht ohnehin wegfällt, da das Land den Ganztagsausbau zu Lasten reiner Betreuungsangebote forciert.

-          Evtl. erhöhter Bedarf an Ferienbetreuungsplätzen.

 

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