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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7548/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg findet am 14. März 2021 statt.

 

Eine eventuell notwendige Stichwahl erfolgt am 28. März 2021.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters endet am 30.11.2021.

 

Die Wahl (zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister) ist frühestens sechs und spätestens drei Monate vor dem Freiwerden der Stelle durchzuführen; bei der Bestimmung des Wahltags kann von dem jeweiligen Zeitrahmen bis zu drei Monate abgewichen werden, wenn dadurch die gemeinsame Durchführung der Wahl des Bürgermeisters mit einer anderen Wahl oder Abstimmung ermöglicht wird (§ 42 Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO)). Nach § 42 Satz 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt die jeweilige Vertretungskörperschaft den Wahltag sowie den Tag für eine ggf. durchzuführende Stichwahl.

 

Da der Termin für die allgemeine Kommunalwahl für den 14. März 2021 von der Landesregierung festgelegt wurde, soll die Direktwahl des Oberbürgermeisters zeitgleich stattfinden.

 

Diese Zusammenlegung bietet sich aus sachlicher Zugehörigkeit an, da es sich bei beiden Wahlen um solche für die kommunale Ebene handelt. Sie ist zudem aus organisatorischen und Kostengründen sinnvoll, da im gleichen Jahr auch noch eine Bundestagswahl zu erwarten ist.

 

 

Matthias Simon  Andrea Suntheim-Pichler  Jens Seipp

Thorsten Büchner  Roland Frese    Roger Pfalz

 

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