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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7601/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer wird mit Wirkung zum 1. Januar 2021 aufgehoben.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Jahr 2019 wird das Aufkommen der Hundesteuer in der Stadt Marburg auf 166.000 € geschätzt. Dem gegenüber stehen die durchschnittlichen Personalkosten von rund 60.300 €.

 

Aktuell werden in Deutschland ca. 11 Mio. Hunde in mehr als 18% aller deutschen Haushalte gehalten. Hier stellt der Hund ein wichtiges Familienmitglied und einen Sozialpartner mit vielfältigen Aufgaben dar. Er stärkt nachweislich den Zusammenhalt der Familie und wirkt der sozialen Vereinsamung von Senioren oder Alleinstehenden entgegen. Er trägt zudem zur Förderung der öffentlichen Gesundheit bei. So zeigen mehrere Studien, dass Hundehalter im Vergleich zur restlichen Bevölkerung eine etwa 20% geringere Anzahl an Arztbesuchen aufweisen und deutlich weniger an Migräne, Bluthochdruck oder sonstigen Herzkrankheiten leiden. Die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten haben sich so alleine durch die Hundehaltung in Deutschland im Jahr 2006 um mehr als 2 Mrd. Euro reduziert.

 

 

Hanke Bokelmann Lisa Freitag Christoph Ditschler

 

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