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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7625/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) im Verbund der Mittelstädte Hessens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 - Digitalisierung
- Bearbeiter*in:
- Franziska Dörbaum
- Verfasser*in:
- Dr. Verbist, Karen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 17, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Universitätsstadt Marburg, die Stadt Wetzlar, die Universitätsstadt Gießen, die Kreisstadt Limburg und die Stadt Fulda schließen eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) ab.
Sie beantragen gemeinsam bei Hessische Ministerium des Innern und für Sport eine Förderung für diese interkommunale Zusammenarbeit.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen bis zum Ende des Jahres 2022 digital zugänglich zu machen. Bund, Land und Kommunen sind somit gleichermaßen in der Verantwortung. Diese gesetzliche Verpflichtung und die damit verbundene Verwaltungsdigitalisierung stellen die Landkreise, Städte und Gemeinden vor eine große Herausforderung.
Die Gemeinschaftsvorhaben zur Umsetzung des OZG auf der Ebene von Bund und Länder betreffen zum sehr großen Teil Leistungen in der Zuständigkeit und/oder Ausführung von Bund und Länder, sogenannte Typ 2 und 3 Leistungen. Es gibt jedoch einen sehr großen Teil an Leistungen (Typ 5), welche in die Zuständigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden fallen. Das Land Hessen unterstützt die Landkreise, Städte und Gemeinden leider nur bis zum „OZG-Briefkasten“ bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Dies ist ein digitaler Briefkasten, welcher an der „Verwaltungstür“ aufhört. Die interne digitale Bearbeitung der Verwaltungsleistungen ist nicht Teil der Unterstützung.
Die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mitwirkenden Städte wollen gemeinsam diese Lücke schließen.
Die digitale Weiterbearbeitung der digital gestellten Anträge ist unabdingbar, um nicht neue Schnittstellen aufzumachen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Kombination aus Prozessoptimierung, Digitalisierung von Verwaltungsleistungen über online Service-Portale, unter Einbeziehung von ePayment, eine sichere digitale Kommunikation und die Digitalisierung der Sachbearbeitung, inklusive das Führen von elektronische Akten, eine umfassende und effiziente „Voll-Digitalisierung“ von Verwaltungsprozessen ermöglicht.
Die Voll-Digitalisierung stellt ein sehr umfangreiches und sehr arbeitsintensives Vorhaben dar. Um diese Herausforderung gemeinsam zu bewältigen und die Digitalisierung in den
Kommunen voranzutreiben, haben sich die vertragsschließenden Kommunen auf eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) verständigt. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit wird ein konstruktiver und vertrauensvoller
Austausch angestrebt. Daraus resultierende Synergieeffekte bei der OZG-Umsetzung können so optimal genutzt werden und die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen auf kommunaler stärker vorangetrieben werden.
Laufzeit der Vereinbarung und Fördermittel:
Die Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Die Fördermittel „IKZ Förderung“ belaufen sich auf max. 100.000 Euro für alle Partner über die Gesamtlaufzeit. Im Falle einer Förderung sind sich die vertragsabschließenden Kommunen einig, dass die Fördersumme zu jeweils gleichen Verhältnissen verteilt wird. Über die Verwendung möglicher Fördermittel soll zwischen den beteiligten Kommunen Einvernehmen hergestellt werden.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für Arbeitskreissitzungen zwecks Austausch und Abstimmung können aus der beantragte Fördermittel IKZ Förderung abgedeckt werden.
Bei Maßnahmen der Digitalisierung kann es möglich sein, Kosteneinsparungen im Einkauf zu realisieren durch den gemeinsamen Ankauf den Partnern (Mengenrabatt).
Die Koordinierungsstelle Digitale Verwaltung hat im Stellenplan 2021 einen Antrag gestellt für eine Personalstelle um Digitalisierungsthemen in „Netzwerken“ bearbeiten zu können. Die Netzwerke betreffen sowohl Partner innerhalb der Stadt Marburg als auch die genannten Partner im IKZ.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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72,2 kB
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