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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7643/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Beteiligung der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) an der neugegründeten Deutschlandtarifverbund-GmbH (DTVG) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) besteht seit längerer Zeit die Forderung nach einem bundesweit unternehmensneutralen und verbundübergreifenden Tarif.

 

Diese Bemühungen führen im Juni zur Gründung der Deutschlandtarifverbund-GmbH (DTVG) durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und die Aufgabenträger aus den Verkehrsverträgen (AT).

 

Gesellschaftszweck ist die Erbringung von Dienstleistungen zur Etablierung und Fortentwicklung eines Tarifs für den verbund- u. landestarifüberschreitenden Schienenpersonennahverkehr sowie der Aufteilung der Einnahmen aus diesem Tarif.

 

Die EVU und die AT haben jeweils einen Stimmanteil von 25,1 %. Die restlichen Stimmen können anteilig über die in Deutschland vergebenen Verkehrsverträge ausgeübt werden.

 

Gesellschafter können alle im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) tätigen Eisenbahnunternehmen und alle SPNV-Aufgabenträgerorganisation werden.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 32.700 €, der Nennbetrag eines Geschäftsanteils beträgt 75 €. Die Geschäftsanteile sind unabhängig von den Stimmanteilen.

 

Für den RMV sind 25 Geschäftsanteile zu 1.875 € vorgesehen, was einem Stammkapitalanteil von 5,7 % entspricht.

 

Die Gesellschaftskosten sind von den Gesellschaftern zu tragen und für 2021 mit 1,05 Mio. € angegeben. Diese werden über die Stimmanteile auf die Gesellschafter umgelegt und betragen geschätzt 10 € pro Stimmanteil in 2021. Der RMV hat hierfür im Wirtschaftsplan 2021 einen Betrag in Höhe von 10.000 € eingestellt.

 

Nach § 1 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der RMV GmbH kann sich der RMV zur Förderung seines Gesellschaftszweckes und zur Erfüllung seiner Aufgaben auch an anderen Unternehmen beteiligen. Die Einflussnahmen auf einen Deutschlandweiten, in den RMV hineinwirkenden Tarif ist ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung eines marktgerechten Angebots für die Bevölkerung.

 

Nach Auffassung des RMV ist - auch nach juristischer Prüfung - für die Gründung von Tochtergesellschaften nach § 25 Abs. 3 Nr. 10 ein Beschluss des Aufsichtsrates ausreichend und Gremienbeschlüsse einzelner Gesellschafter sind entbehrlich.

 

Nach Einschätzung des Beteiligungsmanagements der Stadt Marburg hingegen hat die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 51 Nr. 11 HGO ausschließlich über mittelbare Beteiligung von größerer Bedeutung zu entscheiden.

 

Die Erweiterung der Beteiligungsgesellschaft RMV GmbH ist somit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, nachdem in der Aufsichtsratssitzung am 21.09.2020 die Beteiligung des RMV an der Deutschland-Tarif-Verbund GmbH unter Vorbehalt erforderlicher Gremienbeschlüsse zunächst beschlossen wurde. 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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