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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7653/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren"
- Beschluss des vorläufigen Geltungsbereichs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Kintscher, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Erörterung
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Nov 12, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Nov 20, 2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Mail vom 19.10.2020 ist die Universitätsstadt Marburg nachdrücklich aufgefordert worden, den formellen Beschluss des vorläufigen Fördergebietes „südwestliche Oberstadt“ beim „Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen“ zeitnah vorzulegen. Dieser Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt stellt eine zwingend zu erbringende Formalie im Prozess des Förderprogramms dar. Entscheidend wird der Beschluss des ISEK (= Integriertes Stadtentwicklungskonzept) sein, welcher vermutlich gegen Mitte 2021 anstehen wird. Das ISEK ist zurzeit in der Erarbeitungsphase und muss zum 15.02.2021 den Fördermittelgebern vorliegen.
Gegenüber dem Geltungsbereich, der im Zuge der Antragstellung vom Magistrat am 17.06.2019 beschlossen wurde, hat der nun zum Beschluss anstehende Geltungsbereich eine entscheidende Änderung: die Aufnahme des Areals der Sparkasse Marburg-Biedenkopf zwischen der Universitätsstraße und der Wilhelmstraße. Grund für diese Ausweitung des Fördergebiets ist zum einem die Absicht der Sparkasse ihre Verwaltung zu verlagern und zum anderen die Chance im Rahmen des Förderprogramms Mittel für die baulich-funktionale Neuordnung dieses Bereiches beantragen zu können. Im Zuge einer Begehung des Fördergebietes am 12.10.2020 mit der programmverantwortlichen Person für Hessen wurde die beschriebene Erweiterung des Fördergebietes ausdrücklich unterstützt.
Es ist vorgesehen, den Entwurf des ISEK für Januar 2021 im Bauausschuss zu präsentieren und entsprechend in der Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen, um anschließend den Entwurf zur Genehmigung bei den Fördermittelgebern vorzulegen. Nach Durchsicht und eventuellen notwendigen Überarbeitungen und/oder Ergänzungen ist dann das ISEK und der zugehörige Geltungsbereich – vermutlich Mitte 2021 – von den Stadtverordneten zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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906,4 kB
|

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