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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/7683/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen

 

Der Magistrat wird aufgefordert:

 

  1. Aus gesundheitlichen und Nachhaltigkeits-Gründen perspektivisch alle dicht belegten Veranstaltungsräume in Schulen und Bildungseinrichtungen mit raumluft-technischen (RLT)-Anlagen auszurüsten bzw. nachzurüsten.

 

  1. In Schulen mit schon vorhandenen raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen für die Dauer der Pandemie, die Frischluftzufuhr zu erhöhen und die Betriebszeiten der Anlagen  zu verlängern . Arbeitet die Anlage mit Umluft werden zusätzliche Partikelfilter (Hochleistungsschwebstofffilter H 13 oder H 14) eingebaut.

 

  1. In Schulen ohne RLT-Anlagen (überwiegende Anzahl der Schulen) in denen intervallartig über weit geöffnete Fenster gelüftet wird,  CO2-Sensoren  zu installieren, die als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt.

 

  1. Sofern sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen,  zu prüfen, ob durch den Einbau einfacher ventilatorgestützter Zu- und Abluftsysteme (z. B. in Fensteröffnungen) eine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann.

 

  1. Zusätzlich die einzelnen Schulen bei der Anschaffung von der Stadt Marburg zugelassener mobiler Luftreinigungsgeräte ausreichend  finanziell zu unterstützen, z. B. durch Aufstockung der Schulbudgets.

 

  1. Die vom Land Hessen bereitgestellten Mittel im Rahmen des Sofortprogramms für Schulträger zur Umsetzung von Lufthygienemaßnahmen werden unverzüglich beantragt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Oberstes Ziel muss es sein, das Recht auf Bildung auch in der Pandemie aufrechtzuerhalten. Die weiterhin sehr hohen Infektionszahlen in Marburg erfordern den besonderen Schutz von Risikogruppen und den Schutz unserer Kinder. Einerseits sollen die Schulen offengehalten werden, andrerseits muss auch alles dafür getan werden das Schüler*innen und Lehrer*innen, den Schutz, der gegenwärtig effektiv und technisch machbar ist, zu erhalten.

 

Im Sinne des Infektionsschutzes und der Nachhaltigkeit bedarf es sowohl eines systematischen mittel- und langfristigen Programms bzw. Konzepts, als auch kurzfristig sofort umsetzbarer Maßnahmen, wie in den Antragspunkten beschrieben. Mittel des aktuell aufgelegten Sofortprogramms können dabei einen wesentlichen Beitrag bei der Finanzierung leisten.

 

 

gez. Dietmar Göttling     gez. Madelaine Stahl

 

 

 

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