Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/7685/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Reduzierung der Betreuungskosten (Entgelte/ Essengeld) für städtische Betreuungsangebote an Grundschulen sowie der Schule am Schwanhof für die Monate November und Dezember 2020 um 50% in Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Karin Müller2
- Verfasser*in:
- Poetsch, Santina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat Umlaufbeschluss
|
Entscheidung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Dec 8, 2020
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Jan 21, 2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird gebeten, dem Vorschlag für eine Reduzierung der Betreuungskosten (Entgelte/Essengeld) für die Betreuungsangebote an Grundschulen sowie der Schule am Schwanhof um 50% zuzustimmen.
Diese Entscheidung soll für die Monate November und Dezember 2020 gelten und ggf. für die Monate Januar bis April weiter gültig bleiben, wenn in den Schulen weiterhin die Regelungen zum Schulbetrieb nach Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ des Rahmen-Hygieneplan 6.0 für die hessischen Schulen für das Schuljahr 2020/2021 gelten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die geltenden Regelungen des Landes Hessen zum „Eingeschränkten Regelbetrieb“ nach dem Rahmenhygieneplan des Hessischen Kultusministeriums legen u. a. fest, dass der Unterricht aktuell nur noch in festen Lerngruppen bzw. im Klassenverband erfolgen darf. Diese Regelungen werden ebenfalls für die Betreuungsangebote der Stadt Marburg angewendet, um die Kontakte der Kinder auch an den Nachmittagen möglichst gering zu halten.
Aufgrund räumlicher und personeller Ressourcen ergibt sich daraus die Notwendigkeit einer Angebotseinschränkung.
Diese Einschränkungen können eine Reduzierung der Betreuungszeiten für alle angemeldeten Schüler*innen ebenso wie für einzelne Jahrgänge oder Klassen bedeuten
(z. B. 15h statt 17h) und wirken sich auch auf das Essenangebot (z. B. Einführung eines Wechselmodells) aus.
Hinzu kommen individuelle Ausfälle, die sich aus Quarantäneanordnungen des Gesundheitsamtes für einzelne Schüler*innen, ganze Klassen, Lehrkräfte oder päd. Fachkräfte ergeben. Der Fachdienst Schule ist hier gehalten, auch bei Verdachtsfällen und noch nicht vorliegenden Testergebnissen äußerst vorsichtig zu agieren und nimmt diese Verantwortung gemeinsam mit der Schule sehr umsichtig wahr, um eine weitere Verbreitung des Virus zu minimieren. Dadurch entstehen weitere schulspezifische und kurzfristige Einschränkungen in den Angeboten.
Da dieses Geschehen von Schule zu Schule variiert, ist es nicht möglich, den Eltern eine spezifische Erstattung der für sie nicht erbrachten Leistungen zu gewähren und wir bitten um Zustimmung zu der oben vorgeschlagenen Lösung, um die finanziellen Belastungen zu reduzieren.
Da das derzeitige Infektionsgeschehen erwarten lässt, dass die Regelungen nach Stufe 2 bis zu den Osterferien beibehalten werden, soll die vorgeschlagene Regelung bei gleichbleibender Situation entsprechend fortgesetzt werden.
Sollte eine Rückkehr zum Normalbetrieb früher erfolgen oder ein Einstieg in die Stufe 3 „Wechselmodell“ durch das Hessische Kultusministerium angeordnet werden, wird der Fachdienst Schule natürlich entsprechend reagieren.
Kirsten Dinnebier
Stadträtin

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen