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Ratsinformation
Beschlussvorlage - VO/7700/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 72 - Stabsstelle Bürger*innenbeteiligung
- Bearbeiter*in:
- Jonas Becker
- Verfasser*in:
- Dr. Newiger-Addy, Griet
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Erörterung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Dec 8, 2020
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Dec 11, 2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung stellt die beigefügte zweite Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg zu wichtigen Vorhaben des Magistrats gemäß der Empfehlung des Beteiligungsbeirats zur Bekanntmachung gemäß Punkt 4.1.1 Vorhabenliste des Marburger Konzepts zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Universitätsstadt Marburg (VO/6449/2018) fest. Mit der Beschlussfassung zur Vorhabenliste nimmt die Stadtverordnetenversammlung die aufgeführten Vorhaben des Magistrats zur Kenntnis. Sie begrüßt die durch diese frühzeitige Information entstehende Transparenz bei der Vorbereitung und Planung wichtiger Vorhaben der Verwaltung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Vorhabenliste ist eine der Maßnahmen des Konzepts zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, das die Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2018 beschlossen hat. Dort heißt es unter Ziffer 4.1.1 Vorhabenliste: „Um Einwohner*innen frühzeitig über wichtige Planungen der Verwaltung zu informieren, wird eine Vorhabenliste erstellt. Gleichzeitig wird mit der Vorhabenliste Transparenz über Beteiligungsmöglichkeiten und – verfahren für die Einwohner*innen hergestellt.“ Dementsprechend handelt es sich bei der Vorhabenliste um eine Übersicht über alle bedeutenden Vorhaben der Verwaltung. Die Vorhabenliste enthält zudem Informationen dazu, inwieweit bei einzelnen Vorhaben die Durchführung einer gesetzlichen, d.h. formellen oder einer freiwilligen Bürger*innenbeteiligung vorgesehen ist.
Die Vorhabenliste wird von der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich verabschiedet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018, VO/6449/2018). Um das Verfahren zur Einführung und der Erstellung der Vorhabenliste zu regeln, hat der Magistrat Leitlinien zu ihrer Einführung entwickelt, die vom Magistrat im April 2019 beschlossen und
Ende Mai 2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden
(VO/6777/2019).
Demnach stellen die Fachdienste sowie die Koordinatoren der Lenkungsgruppen, die
Stadtwerke Marburg, die GeWoBau Marburg / Lahn und die Stadtentwicklungsgesellschaft
Marburg Informationen zu wichtigen Vorhaben in Form von Steckbriefen zusammen. Diese
Steckbriefe werden von der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung in einem
Sammeldokument (Entwurf der Vorhabenliste) zusammengestellt, welches an die erweitere
Dezernentenrunde zur Beratung weitergeleitet wird.
Danach wird der Entwurf der Vorhabenliste an den Beteiligungsbeirat zur Beratung
weitergeleitet. Die Aufgaben des Beteiligungsbeirates bezüglich der Vorhabenliste regelt die
Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirates, die vom Magistrat am 24.6.2019 beschlossen
und am 28.6.2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden
(VO/6895/2019).
Insgesamt berät der Beteiligungsbeirat Verfahren von Beteiligung. Inhalte von Vorhaben sind
nicht Gegenstand der Beratung im Beteiligungsbeirat.
Im Anschluss wird die Vorhabenliste dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung werden die Vorhaben auf der Online-Beteiligungsplattform
der Universitätsstadt Marburg (www.marburgmachtmit.de ) veröffentlicht. Die Vorhaben
können dort nach Themen und Stadtteilen gefiltert werden.
Die Vorhabenliste wird alle sechs Monate aktualisiert durch eine Anfrage der
Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung an die Fachdienste. Die aktualisierte
Vorhabenliste wird dem Beteiligungsbeirat, dem Magistrat und der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Zu beachten ist, dass die Vorhabenliste in der Einführungsphase keinen Anspruch auf
Vollständigkeit erhebt. Um einer zu großen Belastung einzelner Fachdienste vorzubeugen,
ist vorgesehen, dass pro Fachdienst nicht mehr als fünf Vorhaben zur Aufnahme in die Liste
vorgeschlagen werden, es sei denn, der Fachdienst betreut schon jetzt mehr als fünf
Vorhaben mit freiwilliger Bürger*innenbeteiligung. Im Zuge der weiteren Durchläufe zur
Erstellung der Vorhabenliste werden jeweils bis zu fünf weitere Vorhaben für die
Vorhabenliste eingereicht, so lange bis alle Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie zur
Einführung der Vorhabenliste entsprechen, in die Vorhabenliste aufgenommen sind. Danach
werden nur noch neue Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie entsprechen, aufgenommen.
Es versteht sich von selbst, dass die Feststellung der Vorhabenliste als Instrument der
frühzeitigen Information der Bürger*innen über Vorhaben des Magistrats keinen inhaltlichen
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den einzelnen Vorhaben darstellt oder
zukünftige Beschlüsse zu Vorhaben und ihrer möglichen Umsetzung der
Stadtverordnetenversammlung präjudiziert, sondern den Vorbereitungsstand des Magistrats
dokumentiert.
Empfehlung des Beteiligungsbeirates zur zweiten Erweiterung der Vorhabenliste
Der Beteiligungsbeirat empfiehlt Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss der Sitzung des Beirats vom 21.10.2020, den Entwurf der zweiten Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg festzustellen und auf der Plattform www.marburgmachtmit.de zu veröffentlichen, um Öffentlichkeit und Transparenz hinsichtlich der Vorhaben herzustellen.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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610,4 kB
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