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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7700/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt die beigefügte zweite Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg zu wichtigen Vorhaben des Magistrats gemäß der Empfehlung des Beteiligungsbeirats zur Bekanntmachung gemäß Punkt 4.1.1 Vorhabenliste des Marburger Konzepts zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Universitätsstadt Marburg (VO/6449/2018) fest. Mit der Beschlussfassung zur Vorhabenliste nimmt die Stadtverordnetenversammlung die aufgeführten Vorhaben des Magistrats zur Kenntnis. Sie begrüßt die durch diese frühzeitige Information entstehende Transparenz bei der Vorbereitung und Planung wichtiger Vorhaben der Verwaltung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vorhabenliste ist eine der Maßnahmen des Konzepts zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, das die Stadtverordnetenversammlung am 28. September 2018 beschlossen hat. Dort heißt es unter Ziffer 4.1.1 Vorhabenliste: „Um Einwohner*innen frühzeitig über wichtige Planungen der Verwaltung zu informieren, wird eine Vorhabenliste erstellt. Gleichzeitig wird mit der Vorhabenliste Transparenz über Beteiligungsmöglichkeiten und verfahren für die Einwohner*innen hergestellt.“ Dementsprechend handelt es sich bei der Vorhabenliste um eine Übersicht über alle bedeutenden Vorhaben der Verwaltung. Die Vorhabenliste enthält zudem Informationen dazu, inwieweit bei einzelnen Vorhaben die Durchführung einer gesetzlichen, d.h. formellen oder einer freiwilligen Bürger*innenbeteiligung vorgesehen ist.

 

Die Vorhabenliste wird von der Stadtverordnetenversammlung halbjährlich verabschiedet (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2018, VO/6449/2018). Um das Verfahren zur Einführung und der Erstellung der Vorhabenliste zu regeln, hat der Magistrat Leitlinien zu ihrer Einführung entwickelt, die vom Magistrat im April 2019 beschlossen und

Ende Mai 2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden

(VO/6777/2019).

 

Demnach stellen die Fachdienste sowie die Koordinatoren der Lenkungsgruppen, die

Stadtwerke Marburg, die GeWoBau Marburg / Lahn und die Stadtentwicklungsgesellschaft

Marburg Informationen zu wichtigen Vorhaben in Form von Steckbriefen zusammen. Diese

Steckbriefe werden von der Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung in einem

Sammeldokument (Entwurf der Vorhabenliste) zusammengestellt, welches an die erweitere

Dezernentenrunde zur Beratung weitergeleitet wird.

 

Danach wird der Entwurf der Vorhabenliste an den Beteiligungsbeirat zur Beratung

weitergeleitet. Die Aufgaben des Beteiligungsbeirates bezüglich der Vorhabenliste regelt die

Geschäftsordnung des Beteiligungsbeirates, die vom Magistrat am 24.6.2019 beschlossen

und am 28.6.2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurden

(VO/6895/2019).

 

Insgesamt berät der Beteiligungsbeirat Verfahren von Beteiligung. Inhalte von Vorhaben sind

nicht Gegenstand der Beratung im Beteiligungsbeirat.

 

Im Anschluss wird die Vorhabenliste dem Magistrat sowie der Stadtverordnetenversammlung

zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung durch die

Stadtverordnetenversammlung werden die Vorhaben auf der Online-Beteiligungsplattform

der Universitätsstadt Marburg (www.marburgmachtmit.de ) veröffentlicht. Die Vorhaben

nnen dort nach Themen und Stadtteilen gefiltert werden.

 

Die Vorhabenliste wird alle sechs Monate aktualisiert durch eine Anfrage der

Koordinierungsstelle Bürger*innenbeteiligung an die Fachdienste. Die aktualisierte

Vorhabenliste wird dem Beteiligungsbeirat, dem Magistrat und der

Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

Zu beachten ist, dass die Vorhabenliste in der Einführungsphase keinen Anspruch auf

Vollständigkeit erhebt. Um einer zu großen Belastung einzelner Fachdienste vorzubeugen,

ist vorgesehen, dass pro Fachdienst nicht mehr als fünf Vorhaben zur Aufnahme in die Liste

vorgeschlagen werden, es sei denn, der Fachdienst betreut schon jetzt mehr als fünf

Vorhaben mit freiwilliger Bürger*innenbeteiligung. Im Zuge der weiteren Durchläufe zur

Erstellung der Vorhabenliste werden jeweils bis zu fünf weitere Vorhaben für die

Vorhabenliste eingereicht, so lange bis alle Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie zur

Einführung der Vorhabenliste entsprechen, in die Vorhabenliste aufgenommen sind. Danach

werden nur noch neue Vorhaben, die den Kriterien der Leitlinie entsprechen, aufgenommen.

 

Es versteht sich von selbst, dass die Feststellung der Vorhabenliste als Instrument der

frühzeitigen Information der Bürger*innen über Vorhaben des Magistrats keinen inhaltlichen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den einzelnen Vorhaben darstellt oder

zukünftige Beschlüsse zu Vorhaben und ihrer möglichen Umsetzung der

Stadtverordnetenversammlung präjudiziert, sondern den Vorbereitungsstand des Magistrats

dokumentiert.

 

Empfehlung des Beteiligungsbeirates zur zweiten Erweiterung der Vorhabenliste

 

Der Beteiligungsbeirat empfiehlt Magistrat und Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss der Sitzung des Beirats vom 21.10.2020, den Entwurf der zweiten Erweiterung der Vorhabenliste der Universitätsstadt Marburg festzustellen und auf der Plattform www.marburgmachtmit.de zu veröffentlichen, um Öffentlichkeit und Transparenz hinsichtlich der Vorhaben herzustellen.

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

 

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

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