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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7728/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat und der Haupt- und Finanzausschuss werden gebeten,

 

die als Anlage beigefügte Vereinbarung mit der GeWoBau

 

zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Universitätsstadt Marburg hat ihre flüssigen Mittel nach. § 22 Abs. 1 GemHVO, soweit diese nicht für Auszahlungen benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen. Diese Voraussetzungen sind bei einer Geldanlage im Konzernbereich der Universitätsstadt Marburg gegeben.

 

Zu diesem Zweck gewährt die Universitätsstadt Marburg der Gemeinnützigen Wohnungsbau GmbH Marburg/Lahn (GeWoBau) einen Liquiditätsrahmen in Höhe von 3.000.000 €. Die Auszahlung von Beträgen erfolgt auf Anforderung der GeWoBau und ist in der Höhe durch die Liquiditätssituation der Universitätsstadt Marburg begrenzt auf die zur Verfügung stehenden „freien flüssigen Mittel".

 

ckzahlungen durch die GeWoBau sind jederzeit möglich. Eine Rückforderung von Beträgen durch die Universitätsstadt Marburg ist ebenso jederzeit möglich, sollte jedoch 6 Monate vorher angekündigt werden.

 

Es wird ein variabler monatlicher Zinssatz vereinbart. Dieser beträgt zurzeit 0,5 % jährlich und kann bei geänderten Marktbedingungen in Absprache mit der GeWoBau neu festgesetzt werden. Der Zinssatz bezieht sich auf die tatsächlich in Anspruch genommenen Beträge der GeWoBau.

 

Die Laufzeit des Vertrages ist zeitlich nicht befristet, er kann jedoch beiderseitig mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

Der Vertrag wurde als Geschäft der laufenden Verwaltung im Rahmen des Liquiditätsmanagements bereits im Dezember 2019 abgeschlossen und wird nun auf Empfehlung des Prüfungsamtes zur Kenntnisnahme vorgelegt. Aktuell hat die GeWoBau einen Betrag von 2 Mio.€ abgerufen, was auch aus den monatlichen Kassenabschlüssen des Fachdienstes Kasse und Buchhaltung ersichtlich ist.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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