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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/7809/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Karl-Theodor-Bleek-Platz wird in Hildegard-Hamm-Brücher-Platz sowie der Karl-Theodor-Bleek-Steg in Hildegard-Hamm-Brücher-Steg umbenannt.

 

Der Plan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung hatte der Fachbereich Geschichte und Kulturwissenschaften der Philipps-Universität Marburg unter der Verantwortung von Prof. Dr. Eckart Conze die NS-Vergangenheit von Stadtparlament und Magistrat in der Zeit des Nationalsozialismus untersucht und deren Ergebnisse im Mai 2015 vorgelegt. Im Anschluss daran erfolgte eine weitere Untersuchung zur NS-Vergangenheit der Mitglieder der Marburger Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats für die Zeit von 1945 bis 1989, deren Ergebnisse im September 2016 vorgelegt wurden.

 

In dieser zweiten Untersuchung wurde auch die Rolle des Karl-Theodor Bleek, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Marburg von 1946 bis 1951, näher beleuchtet (s. S. 86 ff. der Studie). Ein abschließendes Bild einer möglichen NS-Belastung über die Tatsache hinaus, dass er seinen Beitritt zur NSDAP zum 1.1.1942 in der Nachkriegszeit verschwiegen hatte, konnte dabei nicht erstellt werden, da es nach der in der Studie vertretenen Auffassung hierfür einer detaillierteren Erforschung seiner Tätigkeit in Breslau bedürfe, wo er von 1937 bis 1945 verschiedene kommunale Ämter inne hatte.

 

Zur Klärung dieser Frage wurde Prof. Dr. Conze gebeten, die Zeit in Breslau anhand dort ggf. vorhandener Unterlagen näher recherchieren zu lassen. Diese Recherche fand im Oktober 2018 statt, deren Ergebnisse nunmehr in demBericht über die Archivrecherche im Staatsarchiv Breslau bezüglich Karl-Theodor Bleek“ dokumentiert sind. Dabei kommen Frau Wilder als Autorin und Herr Stolper als Autor des Berichts zu folgender Gesamteinschätzung:

 

Auf der Grundlage dieser, wenn auch spärlichen, Informationen zu Bleeks Zeit in Breslau gibt es aus unserer Sicht derzeit keine Veranlassung, den ursprünglichen Befund zu seiner NS-Belastung, nämlich eine mäßige Belastung, zu revidieren“.

 

Auch wenn es mangels Akten keine Einzelnachweise über Verstrickungen insbesondere in Breslau gibt, so bleibt bestehen, dass Bleek seine Mitgliedschaft in NS-Organisationen nach dem Krieg verschwiegen hat und dass seine Position in Breslau es ausgeschlossen erscheinen lässt, dass es zu keiner Verstrickung gekommen ist. Dies war zum Zeitpunkt der Benennung im Februar 1998 noch nicht bekannt.

 

Im Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass der Karl-Theodor-Bleek-Platz sowie der Karl-Theodor-Bleek-Steg am Südbahnhof umbenannt werden soll.

 

Als neue Namensgeberin verständigte sich der Ältestenrat auf die über alle politischen Grenzen hinweg höchst anerkannte Politikerin im Nachkriegsdeutschland, Frau Hildegard Hamm-Brücher.

 

Zur Person Hildegard Hamm-Brücher

Frau Hildegard Hamm-Brücher, geb. Brücher, (* 11. Mai 1921 in Essen; † 7. Dezember 2016 in München) wurde 1921 in Essen geboren.

 

In ihrem elften Lebensjahr starben ihre Eltern, worauf sie und ihre Geschwister nach Dresden zur Großmutter zogen, die Jüdin war. Das Internat in Salem musste Frau Hamm-Brücher wegen ihrer „nichtarischen“ Herkunft bereits nach einem Jahr wieder verlassen. Auch ihr Abitur musste sie aus diesem Grund auf Umwegen absolvieren. Als "Halbjüdin" von den Nazis diskriminiert, pflegte sie als junge Studentin Kontakt zu den Widerstandskämpfern der „Weißen Rose“.

 

1948 trat sie der FDP bei und wurde im selben Jahr als jüngste Abgeordnete in den Münchner Stadtrat gewählt. Dort machte sie sich als Bildungspolitikerin einen Namen und blieb diesem Politikfeld später auch im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag treu.

 

1967 trat sie die Stelle als Staatssekretärin im hessischen Kultusministerium an. 1969 wurde sie Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, 1976 Staatsministerin im Auswärtigen Amt. 1994 schlug die FDP sie für das Amt des Bundespräsidenten vor.

 

Aus Protest gegen die antiisraelischen Äerungen von Jürgen Möllemann verließ Hamm-Brücher 2002 die FDP, äerte sich aber bis zuletzt als "freischaffende Liberale“ regelmäßig zu politischen Fragen.

 

2016 verstarb Hildegard Hamm-Brücher im Alter von 95 Jahren. Hildegard Hamm-Brücher wurde u. a. mit der Bayrischen Verfassungsmedaille in Gold, dem Bundesverdienstkreuz mit Stern und Schulterband sowie der Ehrendoktorwürde der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgezeichnet. Sie hat zahlreiche Buchpublikationen vor allem zu bildungspolitischen Fragen und den Herausforderungen und Problemen der, zu der Zeit aktuellen, Demokratie veröffentlicht. Hamm-Brücher engagierte sich bis ins hohe Alter für liberale Werte und setzte sich für Bürgerrechte, Frauenrechte, Zivilcourage und demokratische Kultur ein und kämpfte gegen den Antisemitismus. 

 

 

 

Rechtsgrundlage der Straßenumbenennung

Die Straßenbenennung bzw. -umbenennung ist in Hessen nicht spezialgesetzlich geregelt; das Recht zur Benennung einer im Eigentum der Stadt befindlichen Straße bzw. eines Platzes oder eines Steges ist eine örtliche Angelegenheit, die von den Gemeinden bzw. Städten als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen wird. Dabei umfasst das Benennungsrecht nicht nur die erstmalige Namensgebung, sondern auch die Befugnis, einen bereits vorhandenen Straßennamen abzuändern. Auch die Auswahl des Straßennamens ist grundsätzlich in das weit gespannte Ermessen der Städte in politischen und kulturellen Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises gestellt (Vgl. VG Köln, Beschluss vom 17.08.2007  Az. 20 L 531/07).

 

Der Karl-Theodor-Bleek-Platz sowie der Karl-Theodor-Bleek-Steg befinden sich im Eigentum der Universitätsstadt Marburg.

 

Von der Umbenennung sind keine Anlieger*innen betroffen.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für die Beschilderung in Höhe von rund 300 Euro.

 

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