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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/7834/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beigefügten Liquiditätsnachweis und die vorläufige Finanzrechnung 2020 zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach § 105 Hessische Gemeindeordnung (HGO) können die Gemeinden zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Liquiditätskredite aufnehmen. Diese sind jedoch spätestens bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückzuführen. Die Gemeinde hat den Höchstbetrag der Liquiditätskredite aufgrund einer dokumentierten Liquiditätsplanung festzusetzen, welche der Aufsichtsbehörde vorzulegen ist.

 

Nach dem Finanzplanungserlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01. Oktober 2020 haben alle Kommunen r das Haushaltsjahr 2020 folgende Berichte über Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität spätestens bis zum 31. Januar 2021 vorzulegen:

 

Zu § 105 HGO:

 

Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der Liquiditätskredite zum 31. Dezember des Vorjahres und deren Verwendung mit Begründung zu berichten. Insbesondere ist darzulegen, aus welchen Gründen die Liquiditätskredite bis zum 31. Dezember des Vorjahres nicht zurückgeführt werden konnten. Hierbei ist auch eine vorläufige Finanz-rechnung vorzulegen.

 

Da die Universitätsstadt Marburg keine Liquiditätskredite beansprucht, entfallen diese An-gaben in dem beigefügten Liquiditätsnachweis.

 

Zu § 106 HGO:

 

Die Kommune hat der Aufsichtsbehörde über den Stand der Liquidität zum 31. Dezember des Vorjahres zu berichten. Dabei ist anzugeben:

 

Bestand der Liquiditätsreserve,

gebundene Liquidität (z.B. übertragene Ermächtigungen/Rückstellungen),

verbleibende Liquidität.

 

Diese Angaben können dem beigefügten Liquiditätsnachweis entnommen werden.

Zudem soll eine Mitteilung über längerfristige Geldanlagen erfolgen.

 

Dieser Bericht sowie die vorläufige Finanzrechnung 2020 wurden am 26.01.2021 an die Aufsichtsbehörde übersandt. Sie sind nach den Ausführungen im Finanplanungserlass der Stadtverordnetenversammlung als Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zur geben.

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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