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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0031/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen.

 

Die Ausgestaltung der „Querungsstelle“ in der Straße „Haselhecke“ zwischen dem Bestandsgebäude der Grundschule und dem Neubau erfolgt in Form der Herstellung einer neuen Treppenanlage verbunden mit der Einrichtung einer einseitigen Fahrbahneinengung. Die Ausarbeitung der Planung erfolgt federführend durch die Fachdienste Hochbau und Tiefbau unter Beteiligung der Fachdienste Schule und Straßenverkehr.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen des Bildungsbauprogramms (BiBaP) entsteht derzeit gegenüber dem bisherigen Schulgebäude ein Erweiterungsbau. Dazu sind bauliche Maßnahmen notwendig, um eine erleichterte Querung der Straße „Haselhecke“r die Schüler*innen sowie die Lehrkräfte zu organisieren.

 

In den vergangenen Monaten haben dazu eine Reihe verwaltungsinterner Absprachen, aber auch Ortstermine und Besprechungen mit der Schule, dem Elternbeirat, dem Ortsbeirat, dem KiJuPa, Anwohner*innen und dem Regionalen Verkehrsdienst der Polizei stattgefunden.

 

Die Schulleitung hatte zur rechtlichen Bewertung der Überquerung unter anderem das Staatliche Schulamt (SSA) angefragt. Hierbei stellte sich heraus, dass der Weg vom Altbau zum Ergänzungsbau, in dem sich u. a. die Bibliothek sowie die Cafeteria befinden wird, als Unterrichtsweg im Sinne von § 3 Abs.1 Nr.6 der Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schülern (AufsVO) zu bewerten ist. Aus § 10 Abs.1 AufsVO ergibt sich, dass Schüler*innen, welche nicht volljährig sind, auf diesen Wegen zu beaufsichtigen sind. Die Gesamtkonferenz kann hiervon jedoch Ausnahmen machen und die Aufsicht auf bestimmten Wegen entfallen lassen. Dabei hat eine Abwägung mit den möglichen Gefahren stattzufinden. Über das Ergebnis sind die betroffenen Eltern unbedingt zu informieren. Das SSA traf jedoch keine weiteren Aussagen, was in diesem konkreten Fall die sinnvollste Lösung sei.

 

Das Verkehrsaufkommen wurde anhand einer Verkehrszählung ermittelt. Dabei wurden 110 bis 150 Fahrzeuge pro Tag festgestellt. Die Anzahl verteilt sich relativ gleichmäßig auf beide Fahrtrichtungen (kommend von „Am Engelsberg“ sowie kommend von der „Karl-Justi-Straße“).

 

Das Kinder- und Jugendparlament (KiJuPA) nahm sich dem Thema einer sicheren Überquerung an der Grundschule Marbach mittels eines Antrags vom 05.12.2019 ebenfalls an. Seinerzeit wurde geantwortet, dass eine Bewertung der infrage kommenden Varianten geprüft werde.

 

Die Arbeitsgruppe Verkehr (Arbeitskreis bestehend aus Vertreter*innen verschiedener Institutionen bezüglich straßenverkehrlicher Belange, Teilnehmer u. a. der Regionale Verkehrsdienst der Polizei, Fachdienst Tiefbau, Fachdienst Straßenverkehr, Stadtwerke Marburg bezüglich des ÖPNV) hat nach intensiven Beratungen in der Sitzung vom 13.01.2020 einvernehmlich entschieden, dass unter Berücksichtigung der sehr niedrigen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) und der Verkehrssituationen an anderen Stellen im Stadtgebiet keine baulichen Maßnahmen erforderlich seien. Da die Kinder auch bei einer Sperrung oder jeder anderen Regelung das Schulgelände kurzzeitig verlassen, ist die Aufsicht durch die Schule sicherzustellen. Aus dem Verkehrsaufkommen lässt sich hier keine besondere Verkehrsgefährdung erkennen.

 

Der Ortsbeirat Marbach hat in seiner Sitzung am 28.01.2020 die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs vorgeschlagen.

 

Um die Thematik nochmal mit allen beteiligten Gremien und Institutionen zu erörtern, wurde ein gemeinsamer Ortstermin anberaumt. Dieser hat am 03.03.2020 in den Räumlichkeiten der Grundschule Marbach unter Beteiligung von Vertreter*innen der Schulleitung, des Elternbeirats, des Ortsbeirats, Anwohner*innen der Straße „Haselhecke“, des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizei, des Kinder- und Jugendparlaments, der Fachdienste Hochbau, Tiefbau, Schule und Straßenverkehr, stattgefunden. Im Rahmen des Termins wurden die verschiedenartigen Wünsche/ Vorstellungen/ Ideen zur Sachlage umfangreich besprochen und diskutiert. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die nachfolgend aufgeführten drei Varianten nochmals verwaltungsintern geprüft werden:

 

a)  Sperrung der Straße „Haselhecke“,

b)  Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs sowie

c)  Herstellung einer Fahrbahneinengung zur erleichterten Querung.

 

a)      Sperrung der Straße „Haselhecke“

 

Eine Sperrung der Straße „Haselhecke“ wird von den beteiligten Fachdiensten, die in dieser Thematik sachkundig (Fachdienst Straßenverkehr und Fachdienst Tiefbau) sind und dem ebenfalls eingebundenen Regionalen Verkehrsdienst der Polizei als nicht angemessen erachtet. Die Straße liegt zudem inmitten eines Wohngebietes innerhalb einer Tempo 30-Zone und das Verkehrsaufkommen ist, wie beschrieben, gering.

 

Bei der Straße „Haselhecke“ handelt es sich um eine öffentlich gewidmete Straße. Somit ist hinsichtlich der Wechsel zwischen den Schulgebäuden von einem Straßenseitenwechsel, gleichsam wie an anderen öffentlichen Straßen, auszugehen. Dieser kann von verkehrssicheren Schüler*innen vom Prinzip her, wie auf dem Schulweg auch, eigenständig absolviert werden. Die Querung der Straße während der Unterrichtszeiten stellt für die Schüler*innen jedoch ein Verlassen des Schulgeländes und damit einen Unterrichtsweg dar. Dies bedeutet für die Praxis, dass ein Wechsel zwischen den beiden Schulgebäuden während der Schulzeit nur unter Aufsicht der Lehrkräfte erfolgen kann.

 

Diese Sachlage ergibt sich allerdings aus der Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schülern (AufsVO) und nicht nach verkehrsrechtlichen Aspekten. Aus straßenverkehrsbehördlicher und verkehrspolizeilicher Sicht stellt auch die eigenständige Querung von verkehrssicheren Schüler*innen zum bereits vorhandenen Sportplatz, der sich direkt neben dem Erweiterungsbau befindet, kein erhöhtes Gefahrenpotential dar.

 

Eine Sperrung der Straße ist, ohne weitere Vorkehrungen zu treffen, nicht realisierbar. Hierfür sind umfangreiche bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Wendemöglichkeiten an den jeweiligen Enden der entstehenden Sackgassen erforderlich. Eine vereinfachte Sperrung mittels Verkehrspfosten würde insbesondere das Unfallrisiko auf dem Schulweg erhöhen, da im Nahbereich der Schule mit wendenden Fahrzeugen und rückwärtsfahrenden LKWs zu rechnen ist. Anwohner*innen, die dem Ortstermin beiwohnten, stellten sich sehr deutlich gegen diese Variante.

 

b)     Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (Spielstraße)

 

Aufgrund einschlägiger Erfahrungen der Straßenverkehrsbehörde bietet eine solche Maßnahme in diesem Bereich keinen ausreichenden Schutz. Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist r die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ein niveaugleicher Ausbau mit einer gleichberechtigten Nutzung der gesamten Fläche durch Fahrverkehr und Fußnger erforderlich. Dadurch würde aber der für die Schüler*innen zur Fahrbahn hin abgegrenzte sichere Gehweg entfallen. Zugleich würde der zu querende Bereich der Fahrbahn gegenüber der jetzigen Situation deutlich erweitert, das heißt die Schüler*innen würden sich beim Queren länger auf der Fahrbahn befinden und hätten keine „gesicherte“ Aufstellfläche mehr. Dies wäre eher kontraproduktiv. Zudem wird den Querenden eine Sicherheit suggeriert, die tatsächlich nicht gegeben ist, da sich nicht alle Verkehrsteilnehmer*innen immer so verhalten, wie es die Regelungen und Vorgaben der StVO vorgeben. Aus den v. g. Gründen soll diese Variante nicht weiterverfolgt werden.

 

c)      Herstellung einer Fahrbahneinengung zur erleichterten Querung:

 

Als geeignete Variante bewerten die sachkundigen Fachdienste folgende Vorgehensweise. Eine neue Treppenanlage ist zu errichten, deren Antritt sich in Höhe des Ausgangs des jetzigen Schulgebäudes befindet, der Austritt in etwa in der Flucht des Zugangs zum Erweiterungsbau. Dort soll eine Aufstellfläche angelegt werden, die zugleich als Fahrbahneinengung dient. Diese Einengung soll jedoch möglichst kleinräumig gehalten werden, um die eigentliche Querungsstelle möglichst kompakt zu halten, um möglichst wenige oder im besten Falle keine Verkehrsgitter zu benötigen. Die Aufstellfläche soll erhaben und mit einem ausreichend hohen Bord versehen sein, damit diese zum einen nicht überfahren wird und zum anderen den Querenden verdeutlicht wird, dass diese vom geschützten Bereich auf die Fahrbahn treten. Ein Belagwechsel auf der Fahrbahn sollte nicht vorgenommen werden, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Querende darin einen Vorrang für sich sehen. So entsteht ein gut einsehbarer und sicherer Querungsbereich für die Schüler*innen und Lehrkräfte.

 

Planskizze Fachdienst Tiefbau (einseitige Fahrbahneinengung)

 

Die Nutzung/ Umgestaltung einer bereits jetzt vorhandenen Treppenanlage in Höhe des Bolzplatzes wurde nicht weiterverfolgt, weil sie keinen direkten Zugang zwischen den Gebäuden darstellt und somit zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Sicherheit der Fußnger*innen erforderlich gemacht hätte.

 

Nach der grundsätzlichen Entscheidung zur Maßnahme werden die weiteren Planungen und Kostenberechnungen fortgeführt.

 

Fachdienst Tiefbau übernimmt die Planung der Umbauten in der Straße „Haselhecke“.

 

Variante c) wurde der Schulleitung im Rahmen eines Termins am 14.12.2020 von Herrn Ackermann vorgestellt. Seitens der Schulleitung wurden Bedenken geäert, da von einer stetigen Querung während der Schulzeit auszugehen ist und die Schulleitung die Möglichkeiten der Aufsicht als begrenzt bewertet.

 

Die Entscheidung wird mit den betroffenen Gremien kommuniziert (Schulgemeinde, Ortsbeirat und KiJuPa).

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies    Wieland Stötzel    Kirsten Dinnebier

Oberbürgermeister    rgermeister    Stadträtin

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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