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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0061/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Janina Schäfer
- Verfasser*in:
- Schaefer, Janina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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25.05.2021
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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28.05.2021
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Sachverhalt
Begründung:
Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat
- die Abweichungen von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2021;
- in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO das von der Stadtverordnetenversammlung in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 am 11.12.2020 beschlossene Haushaltssicherungskonzept;
- die in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 15.200.000 € gemäß § 103 Abs. 2 HGO;
- die Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 36.136.000 € gemäß § 102 Abs. 4 HGO;
Unter Bezug auf die in der Haushaltsbegleitverfügung gleichen Datums enthaltenen Auflagen unter Hinweise gemäß § 97 a HGO genehmigt.
Weiterhin genehmigt wurde die im Wirtschaftsplan 2021 des DBM vogesehene Kreditaufnahme in Höhe von 2.110.826 €.
Die Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 im vollständigen Wortlaut zur Kenntnis gegeben.
Die Unterlagen zur Haushaltsgenehmigung wurden beim Regierungspräsidium mit Bericht vom 22. Februar 2021 vorgelegt.
Dr. Thomas Spies
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
|
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
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