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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0074/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Bericht „Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Marburg“ zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat das Gleichberechtigungsreferat die vorliegende, umfangreiche Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Marburg durchgeführt. Während dieses Prozesses wurde das Referat kontinuierlich von den Mitgliedern des „Arbeitskreises Gewaltpvention“ am „Runden Tisch keine Gewalt gegen Frauen und Kinder im Landkreis Marburg-Biedenkopf“ sowie dem Projektleiter von „Einsicht Marburg gegen Gewalt“ fachlich beraten. Die Durchführung dieser Maßnahme ist Teil des Zweiten Marburger Aktionsplans EU-Charta und setzt damit den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.07.2019 (VO/6927/2019) um.

 

Seit dem 1. Februar 2018 gilt das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz: Istanbul-Konvention) in Deutschland als Bundesgesetz. Damit sind ihre Forderungen und Vorgaben auf allen Ebenen in Bund, Ländern und Gemeinden umzusetzen.

Das Ziel der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Marburg ist es, das bestehende Angebot zu den in den Bereich der Konvention fallenden Gewaltformen (z.B. Partnergewalt, sexualisierte Gewalt) und vorhandene Kompetenzen bei den Träger*innen sowie der Stadtverwaltung, sichtbar zu machen sowie Angebotslücken oder Handlungsbedarfe aufzudecken.

 

Die Bestandsaufnahme ermöglicht somit eine zielgerichtete Umsetzung der Bestimmungen der Istanbul-Konvention in Marburg und trägt damit zur Verwirklichung des Anspruchs, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen, in besonderem Maße bei.

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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