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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0090/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Universitätsstadt Marburg bekennt sich zu gesellschaftlicher Pluralität, die sich auch in den religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Bürger*innen spiegelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung erklärt, dass nach den allgemeinen Grundsätzen der Verwaltung das sichtbare Tragen religiöser Symbole, die Religionsgesellschaften oder Personen zugerechnet werden, die die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung akzeptieren, nicht mit dem religiösen und weltanschaulichen Neutralitätsgebot des Staates, seiner Beamt*innen und sonstigen Mitarbeiter*innen unvereinbar sind.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, dies in seiner Funktion als Dienstherr zu beachten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, diese Haltung auch gegenüber der Landesregierung und in den Gremien der kommunalen Selbstverwaltung zu vertreten.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bundestag und Bundesrat haben Ende April das „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten“ beschlossen. Unmittelbarer Anlass war ein Urteil in einem Rechtsstreit über das Tragen eines verfassungsfeindlichen Tattoos eines Beamten, in dem eine gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Tragens verfassungsfeindlicher Symbole gefordert wurde. Im Gesetzgebungsverfahren wurden jedoch zusätzliche Regelungen über die Zulässigkeit des Tragens religiöser Symbole oder Kleidungsstücke aufgenommen.

 

Diese Regelungen haben die Sorge von Religionsgemeinschaften, zivilgesellschaftlichen Initiativen und Verfassunsrechtler*innen hervorgerufen, dass mit diesem Gesetz zugleich ein Kopftuch-Verbot im öffentlichen Dienst für Menschen islamischen Glaubens leichter ermöglicht werden sollte. Die Fokussierung auf das Kopftuch erscheint deshalb plausibel, weil es seit Jahrzehnten eine Debatte um das Tragen des Kopftuchs gibt, die von zahlreichen Gerichtsurteilen und Einführung landesrechtlicher Regelungen in bestimmten Tätigkeitsbereichen des öffentlichen Dienstes gekennzeichnet war. Die neuen Regelungen werden als potenzielles Einfallstorr generelle Verbote religiös motivierter Kleidung und damit struktureller Diskriminierung kritisch befragt. Viele Autor*innen verweisen darauf, dass das Grundgesetz und das Beamtenrecht zwar ein Verbot des Kopftuchs hier als Synonym für religiös konnotierte demokratiefeindliche Haltungen erlaube, nicht aber zwingend erfordert.

 

Der Beschluss der Marburger Stadtverordnetenversammlung soll allen Menschen, insbesondere auch den Marburger Bürger*innen islamischen Glaubens, deutlich machen, dass sich die Universitätsstadt Marburg uneingeschränkt zum Wert gesellschaftlicher Pluralität bekennt und sich diese Pluralität selbstverständlich auch in der Mitarbeiter*innenschaft spiegelt und sichtbar wird - unabhängig ob bei Arbeiter*innen, Angestellten oder Beamt*innen. Dass wir von allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst erwarten, dass sie die Werte des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen teilen und dies auch in ihrem Wirken sichtbar wird, sollte selbstverständlich sein.

 

Das Gesetz gibt den Landesregierungen Spielräume in der Umsetzung des Gesetzes. Wir wollen, dass alle Regierungen auch mit und für ihre Beschäftigten dafür Sorge tragen, dass keine Diskriminierung stattfindet und Vielfalt sichtbar werden kann. Diese Haltung, die in Marburg gelebt wird, sollte auch „Good Practice“r andere sein. Das soll der Magistrat an geeigneter Stelle deutlich machen.

 

 

Schaker Hussein Liban Farah


 

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