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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0091/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die bisher geltende Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird bezüglich des § 12 „Fachausschüsse“ geändert. Die Bezeichnungen der Fachausschüsse unter §12 Pkt. O1 b e werden nachfolgend umbenannt und die Zuständigkeiten neu beschrieben. Zudem wird ein zusätzlicher Ausschuss unter Pkt. g eingerichtet.

 

b)      Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss“

 

Zuständigkeit:

Insbesondere Satzungsfragen, Haushaltsangelegenheiten, Finanz-und Steuerangelegenheiten, Stellenplan, Beschlussfassung über den Erlass von städtischen Forderungen, die den Betrag von 5.000,00 € übersteigen, Wirtschaftsentwicklung und allgemeine Wirtschaftsfragen, städtische Beteiligungen und Vorlagen, die nicht in die Zuständigkeiten der Fachausschüsse fallen.

 

c)      Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen“

 

Zuständigkeit:

Stadtentwicklung, Raumordnung, Gewerbeflächenentwicklung, Unverbindliche und verbindliche Bauleitplanungen (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne), Planfeststellungsverfahren, städtebauliche Verträge, städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Rahmen von Städtebauförderprogrammen, Siedlungswesen, Wohnungsbau, alle Angelegenheiten der Marburger Schulen, bezogen auf Fragen der baulichen Infrastruktur,   , Grundstücksangelegenheiten, insbesondere endgültige Beschlussfassung über alle Kauf-, Verkauf- und Tauschgeschäfte von bebauten und unbebauten Grundstücken bis 25.000,00 €. In unbegrenzter Höhe, sofern mindestens ¾ der Mitglieder nach Ziff. 02 bei der Beschlussfassung zustimmen.

 

d)      Ausschuss für Bildung, Kinder und Jugend, Kultur und Sport“

 

Zuständigkeit:

Alle Fragen des lebenslangen Lernens, des inklusiven und erlebnispädagogischen Bildungsbegriffes, der Marburger Schulen, soweit es um pädagogische Maßnahmen und Konzepte sowie der Digitalität des Lernens geht und sie sich aus der Schulträgerschaft der Stadt ergeben,   Kinderbetreuung, Jugendpflege, Jugendförderung, Musikpflege, Theater, Literatur, Ausstellungen, bildende Künste und sonstige kulturellen Veranstaltungen sowie Sport- und Bäderangelegenheiten.

 

e)      Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Antidiskriminierung und Bürger*innenbeteiligung“

 

Zuständigkeit:

Alle Angelegenheiten betreffend inklusiver, sozialer Teilhabe, Altenhilfe, Antidiskriminierung, Antirassismus, Vielfalt, Migration, Gleichstellung, Menschen mit Behinderung, Bürger*innenbeteiligung und Demokratieförderung.

 

f)        Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Energie“

 

Zuständigkeit:

Alle Angelegenheiten des Klimaschutzes und der ökologischen Transformation, des Schutzes von Natur, Arten, Boden und Landschaft, des Immissionsschutzes (Luft und Lärm), des Gewässerschutzes, der Einrichtung und Pflege von Grünanlagen, einschließlich der Friedhöfe und Gebieten mit besonderem Schutzstatus, Fragen der Energiewende und der Abfallentsorgung, Trink- und Brauchwasser, Abwasserentsorgung sowie Stadtreinigung.

 

g)      Ausschuss für Mobilität, Tourismus und digitale Transformation“

 

Zuständigkeit:

Alle Angelegenheiten betreffend Mobilitätsplanung und bauliche Umsetzung (Tiefbau), Mobilitätsmanagement, Tourismus, Digitalisierung der Stadt, inkl. Stadtverwaltung und Schulen, Fragen der Nutzung digitaler Infrastruktur für Bürger*innen „Smart City“.

 

  1. Die Ausschussstruktur und die thematischen Zuordnungen werden nach 2 Jahren einem Überprüfungsprozesses unterzogen, um ihre Praktikabilität bzw. Effizienz zu prüfen und ggfs. Modifikationen vornehmen zu können.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die aktuellen gesellschaftlichen Debatten in den Bereichen der Klimaneutralität, insbesondere die hierzu notwendige Energie- und Verkehrswende, die Digitalisierung vieler Gesellschaftsbereiche und die Bedeutung eines ganzheitlichen Bildungsansatzes sowie die Bürger*innenbeteiligung, sollen sich schwerpunktmäßig auch in der Ausschussstruktur der Stadtverordnetenversammlung abbilden.

 

 

Dietmar Göttling


 

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