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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/0104/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird um Kenntnisnahme des nachfolgenden Sachverhalts gebeten:

 

Die Universitätsstadt Marburg sieht die großen Belastungen der Kinder, Jugendlichen und Familien durch die Corona-Krise.

 

Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise und zum Nachteilsausgleich für Kinder, Jugendliche und Familien stellt die Universitätsstadt Marburg im Rahmen der Maßnahme Marburg Miteinander für Kinder, Jugend und Familien einen Fond in Höhe von 500.000,- Euro für zusätzliche Unterstützungsangebote zur Verfügung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Um die großen Belastungen der Kinder, Jugendlichen und Familien durch die Corona-Krise zu mildern, startet die Universitätsstadt Marburg das Programm "Marburg Miteinander für Kinder, Jugend und Familien".

 

Die Universitätsstadt Marburg sieht diese Maßnahmen für erforderlich, weil die sozialen Auswirkungen der Corona-Krise schwere Folgen für das Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Universitätsstadt Marburg haben und haben werden. Diese Folgen müssen zeitnah abgeschwächt und in ihren Auswirkungen minimiert werden.

 

Finanziert werden zeitnah umgesetzte, konkrete Unterstützungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien zur Bewältigung und Nachteilsausgleich der Folgen durch die Corona-Krise in der Universitätsstadt Marburg.

 

In folgenden Kategorien können Unterstützungsangebote für Marburger Kinder, Jugendliche und Familien finanziert werden:

 

  1. Frühe Hilfen: Unterstützung für Eltern und Kinder von 0-3 Jahre

 

  1. Jugendhilfe an der Schnittstelle zur psychosozialen Beratung/Therapie: Brücken bauen

 

  1. Offene Kinder- und Jugendarbeit: Begegnung (wieder) möglich machen

 

  1. Erleben und Bewegen: Kinder und Jugendliche zurück in Vereine und Verbände

 

  1. Raus aus dem Haus: Erholung- u. Freizeitangebote an Wochenenden und in Ferien

 

  1. Jugendhilfe-Schule: Kinder und Jugendliche erreichen, halten und unterstützen

 

  1. Jugendberufshilfe: Den Übergang begleiten

 

  1. Verschiedenes: Sonstige Angebote zur Entlastung von Kindern, Jugendlichen und Familien

 

Die beantragten Maßnahmen unterliegen den jeweils geltenden Regelungen der Bundes- und Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus.

 

 

Umsetzung:

 

Die Mittel aus dem Unterstützungsfond können durch Träger der freien Jugendhilfe, Vereine und Verbände beantragt werden. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

Es werden zusätzliche und sofort umsetzbare Unterstützungsangebote finanziert, soweit sie nicht aus der bereits bestehenden Trägerfinanzierung umgesetzt werden können.

Unterstützungsangebote orientieren sich inhaltlich und zeitlich an den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Familien. Die Bedarfsermittlung und Umsetzung erfolgt unter Beteiligung der Zielgruppe entsprechend dem jeweiligen Angebot.

 

Der Antragszeitraum beträgt Juni bis Oktober 2021, die Unterstützungsangebote müssen bis zum Ende des Jahres 2021 umgesetzt werden. Es können maximal 10.000,- Euro beantragt werden. Aus der Umsetzung von Angeboten durch den Unterstützungsfond entsteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Projektfinanzierung.

 

Alle durch den Unterstützungsfond „Marburg Miteinander für Kinder, Jugend und Familien finanzierten Angebote unterliegen den Vorgaben des § 8a SGB VIII/ §4 KKG zur Sicherung des Kinderschutzes.

Es werden keine Einzelfallhilfen gewährt.

 

 

Zeitplan:

 

28.5.2021 Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung

 

Ab 7.6.2021 Bereitstellung des Antragsformulars. Start der Antragstellung. Die Prüfung und Genehmigung der Unterstützungsangebote erfolgt zeitnah durch den FB Kinder, Jugend und Familie ggf. unter Hinzuziehung weiterer Fachdienste (Sport, Kultur, …).

 

Juni bis Ende Dezember 2021:

 Umsetzung der Unterstützungsangebote aus dem Unterstützungsfond.

 

Bis 31. Januar 2022:

Die Abrechnung der beantragten Kosten erfolgt zeitnah nach Abschluss des Unterstützungsangebotes, spätestens aber bis 31. Januar 2022.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen können innerhalb des Fachbereichsbudget 5 erfolgen, ggf. kann eine Deckung über das Dezernatsbudget hergestellt werden. Kompensation ist möglich durch das Bundesprogramm „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“.

 

 

 

 

 

Kirsten Dinnebier

Stadträtin

 

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