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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0119/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird ersucht, den Marburger Schaustellerbetrieben an allen öffentlichen Orten, Plätzen und Grünanlagen das Aufstellen von Verkaufsständen für Getränke und Imbisse zu ermöglichen. Dabei sollen auch die laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zu schaffen Kulturorte berücksichtigt werden.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob auch Gastronomiebetrieben, die nicht über Freiflächen im unmittelbaren Umfeld verfügen, entsprechende Möglichkeiten eröffnet werden können. Dabei könnten insbesondere Parkplätze im Umfeld von Restaurants / gastronomischen Betrieben mit Speisenangebot Flächen für eine Außenbestuhlung freigegeben werden. Voraussetzung ist die Beachtung der Verkehrssicherheit. Gebühren werden nicht erhoben. Geprüft werden soll, ob Absperrkosten übernommen werden können.


 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Nach Absage der meisten Volksfeste im Jahr 2021 ist das Schaustellergewerbe durch die Corona-Pandemie besonderer Weise betroffen. Schaustellerbetriebe tragen mit ihren Angeboten erheblich zum gesellschaftlichen und geselligen Leben bei und schaffen Begegnungsmöglichkeiten in der Stadt. Darüber hinaus tragen sie zu besonderen Gelegenheiten und den regelmäßigen Festen wesentlich zur Attraktivität der Stadt bei. Sie unterstützen damit auch Gastronomie, Handel und Hotellerie. Sie sicher eine Vielzahl von Arbeitsplätzen und schaffen für viele Menschen Möglichkeiten, ein Einkommen zu generieren.

Es ist daher nicht nur ein Gebot der Fairness, in diesem Jahr großgig Betätigungsmöglichkeiten zu schaffen. Der Erhalt der Schaustellerbetriebe ist auch langfristig im öffentlichen Interesse. Daher ist der Magistrat gefordert, im Sommer 2021 deutlich über die üblichen Plätze und die kurzzeitige Feste hinaus Möglichkeiten zur Betätigung zu schaffen. Darüber hinaus kann damit die Versorgung der Bevölkerung an den zu schaffenden Kulturorten gesichert werden.

Mit einer fortschreitenden Öffnung auch der Innengastronomie sollte sich die Situation der Gastronomie weiter stabilisieren. Dennoch wird es einen Unterschied machen, ob Betriebe im Sommer 2021 über die Möglichkeit für Außengastronomie verfügen oder nicht. Außerdem führen die weiterhin gültigen Abstandsregelungen zu einer geringeren Auslastung. Daher soll geprüft werden, ob an Orten, für die ein Angebot durch Schausteller nicht erfolgt, den ortsanssigen Gastronomen ein Ausweichangebot für Außengastronomie angeboten werden kann.

 

Steffen Rink


 

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