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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/0128/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Pflichtaufgabe gemäß § 8 Absatz 4 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) - Anforderungen zur unverzüglichen Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 69 - Umwelt-, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel
- Bearbeiter*in:
- Jochen Friedrich
- Verfasser*in:
- Jochen Friedrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Jul 16, 2021
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Beschlussvorschlag
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung werden gebeten, das Schreiben des Regierungspräsidiums Gießen zu den kommunalen Pflichtaufgaben gemäß § 8 Absatz 4 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG), hier Anforderungen zur unverzüglichen Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten, gem. § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis zu nehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Regierungspräsidium Gießen hat mit dem Schreiben vom 05. Januar 2021 informiert, dass derzeit mehr als 75 Prozent der hessischen Gemeinden den Erfassungspflichten nicht nachgekommen sind. Hierzu zählen auch alle Kommunen im Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie die Sonderstatusstadt Marburg.
Sachstand in Marburg:
Die Altablagerungen im Stadtgebiet wurden dem Land Hessen gemeldet und wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Gießen untersucht.
Die Altstandorte (Gewerbestandorte) wurden in einem Altstandortkataster erfasst. Ausgewertete Daten liegen für die Jahre 1900 bis 1999 vor. Eine Aktualisierung sowie ggf. Nacherfassung für die Jahre 2000 ff sowie die Überführung der Daten in die aktuelle Datenbank des Landes steht aus. Mit den übrigen Städten und Gemeinden im Landkreis sowie dem Kreis selbst wurde abgestimmt, möglichst gemeinsam – etwa im Wege interkommunaler Zusammenarbeit – vorzugehen.
Wieland Stötzel
Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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(wie Dokument)
|
17,1 MB
|

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