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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0136/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtwerke Marburg Consult GmbH (SWMC), als inhousefähige Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg und Aufgabenträgerorganisation, erhält im Namen und auf Rechnung der Universitätsstadt Marburg den Auftrag zur Vorbereitung und finalen Abstimmung eines Dienstleistungsvertrags mit der beauftragten Firma und wird bevollmächtigt zur praktischen Abwicklung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung für Batterie-Oberleitungsbusse (BOB-Projekt) in der Universitätsstadt Marburg.
  2. Die Stadtwerke Marburg Consult GmbH (SWMC) wird beauftragt, die Rechnungen der beauftragten Firma zunächst zu begleichen und dafür entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen für die Jahre 2021 und 2022 bereitzustellen. Entsprechende vertragliche Regelungen zwischen der SWMC und der Universitätsstadt Marburg werden ausgestaltet, ggf. unter Einbeziehung der Stadtwerke Marburg GmbH (SWMR).
  3. Die Universitätsstadt Marburg wird nach dem Erhalt der bereits am 21.12.2020 zugesagten Bundesmittel für die Beauftragung der Fachfirmen und nach der entsprechenden Vereinnahmung der Bundesmittel im städtischen Haushalt der SWMR, als Gesellschafterin der SWMC, deren Kosten zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung erstatten.

 

4. Unter Anerkennung der Unabweisbarkeit wird zur Deckung der Investition einschließlich der Dienstleistungen der SWMR bzw. der SWMC gem. § 102 Abs. 5 i. V. m. §100 Abs.1 HGO einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei der Investitionsnummer I661.00321 von 1.519.750 € zugestimmt. Dieser Betrag entspricht den für das Jahr 2022 durch Förderbescheid zugesicherten Fördermitteln. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Investitionsnummern I650.00519 Kita Goldbergstraße Neubau i. H. v. 1.200.000 €; I650.001.6 Kita Unter dem Gedankenspiel i. H. v. 300.000 € und I661.005.5 Verkehrsstation Marburg-Süd i. H. v. 19.750 €.

5. Zu diesem Zweck wird bei der Investitionsnummer I661.00321 Planfeststellungsverfahren BOB ein Betrag von 1.519.750 € als Verpflichtungsermächtigung freigegeben.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Universitätsstadt Marburg hat den Klimanotstand ausgerufen und soll bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein. Der Stadtbusverkehr muss dazu einen angemessenen Beitrag leisten; u. a. durch die Elektrifizierung der Antriebe und die Erweiterung der Beförderungskapazitäten.

Der Batterie-Oberleitungsbus (im Folgenden BOB genannt) ist eine geeignete Option zur Elektrifizierung des städtischen Busverkehrs bei anspruchsvollen topographischen Linien in der Universitätsstadt Marburg. Hierzu liegen zwei Studienergebnisse, jeweils vom Bundesverkehrsministerium beauftragt, vor:

Die Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. „Potenziale des Batterie-Oberleitungsbusses als effiziente Möglichkeit für die Nutzung erneuerbarer Energien im ÖPNV“ aus dem Jahr 2016 kommt zum Ergebnis, dass Batterie-Oberleitungsbusse die günstigsten Elektrobuskonzepte, z.B. für den in Marburg vorgesehene Einsatzfall sind. Allerdings werden die technischen und wirtschaftlichen Chancen der BOB auf einer hohen Abstraktionsebene ausgeführt, aus der sich die konkrete Umsetzung nicht ableiten lässt.

Die konkreten Verhältnisse in der Universitätsstadt Marburg werden in der Teilstudie „Machbarkeitsstudie von HO-Busverkehr in Deutschland – am Beispiel Marburg und Trier“, die vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung im Jahr 2018 erstellt wurde, analysiert. Die zentralen Ergebnisse der Untersuchung lauten:

 

  • Linien mit hohem Fahrgastaufkommen und schwerer Topographie können technisch nur unzuverlässig mit reinen Batteriebussen gefahren werden. Ein ausschließliches Laden über Nacht (Depot-Lader) ist mit den betrieblich erforderlichen Reichweiten und Kapazitäten nicht realisierbar.
  • Der Einsatz von HO-(Batterie-Oberleitungs-) Bussen ist bei topografisch anspruchsvollen Linien machbar, wenn 30 – 50 % der Fahrstrecke mit Oberleitung ausgestattet werden.
  • Zudem sprechen die Betriebszuverlässigkeit und eine spätere Kapazitätsausweitung für den HO-Bus. Ein Umstieg auf größere Doppelgelenkfahrzeuge ist nach gegenwärtigem Stand der Technik nur mit einem HO-Bus-System realisierbar.

 

Die Ergebnisse der Studien können nicht herangezogen werden, um eine Planfeststellung seitens des Regierungspräsidiums in Gießen zu erreichen. Eine Vertiefung der bisherigen Studienergebnisse, die Erstellung der Genehmigungsunterlagen und die Begleitung des Genehmigungsprozesses sind die zwingend notwendigen Leistungen, um das Vorhaben einer Realisierung zuzuführen.

Die vorliegenden Studien stellen eine gute Grundlage für die diesbezügliche Beauftragung der Planungs- und Untersuchungsleistungen zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens dar. Dieses wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2018 beauftragt (VO/6558/2018 Umsetzung einer Teilelektrifizierung des ÖPNV in Marburg. Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie von Hybrid-Oberleitungs-Busverkehr und Beauftragung eines Planfeststellungsverfahrens).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Oberbürgermeister konnte in einem persönlichen Gespräch am 15.07.2020 mit dem Bundesverkehrsminister, unter Beteiligung weiterer Vertreter der Stadt und der Stadtwerke, die Zurverfügungstellung von Bundesmittel zur Durchführung des gegenständlichen Planfeststellungsverfahrens erreichen.

Mit Bescheid vom 22.12.2020 wurden der Universitätsstadt Marburg aus dem Bundeshaushalt eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 1.519.750,00 € für die Beauftragung von Planungs- und Untersuchungsleistungen zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Umstellung ausgewählter Buslinien auf einen Betrieb mit Batterie-Oberleitungsbussen in Marburg bewilligt.

Da eine Berücksichtigung des Vorhabens im städtischen Haushalt für das Jahr 2021 nicht mehr möglich war, wurde seitens der Stadt mit Schreiben vom 22.03.2021 um eine Änderung des Gesamtfinanzierungsplans gebeten. Dieser Bitte wurde am 28.04.2021 von Seiten der Fördermittelgeberstelle der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen schriftlich entsprochen, so dass die Zuwendungen des Bundes für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nunmehr in 2022 in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden.

 

Um den knappen Zeitplan zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens dennoch nicht zu gefährden, wurden die Stadtwerke Marburg Consult GmbH als inhousefähige Eigengesellschaft der Universitätsstadt Marburg und Aufgabenträgerorganisation gebeten, zunächst die Vergabe von Aufträgen und Finanzierung des Vorhabens zu übernehmen und dafür entsprechende Mittel in den Wirtschaftsplänen für die Jahre 2021 und 2022 bereitzustellen. Die Universitätsstadt Marburg wird nach dem Erhalt der zugesagten Bundesmittel für die Beauftragung der Fachfirmen und nach der entsprechenden Vereinnahmung der Bundesmittel im städtischen Haushalt der Stadtwerke Marburg GmbH, als Gesellschafterin der Stadtwerke Marburg Consult GmbH, deren Kosten zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zum Bau und Betrieb einer partiellen Oberleitung erstatten. Ein entsprechender Trägervertrag zwischen den Stadtwerken Marburg Consult GmbH und der Universitätsstadt Marburg ist noch abzuschließen.

 

Für die vorgeschlagene Beschlussfassung enthält der Haushaltsplan 2021 der Universitätsstadt Marburg keine Ermächtigung, da diese Entwicklung bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2020 nicht vorhersehbar war. Damit die Beschlüsse dennoch gefasst werden können, ist gleichzeitig der Beschluss einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Bewilligung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung des Planfeststellungsverfahrens ist unabweisbar, um mit der Durchführung der geplanten Investitionsmaßnahme die Klimaziele der Stadt Marburg bis 2030 erreichen zu können. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch die Investitionsnummern

  • I650.00519 Kita Goldbergstraße Neubau i. H.v. 1.200.000 €
  • I650.001.6 Kita Unter dem Gedankenspiel i. H.v. 300.000 €
  • I661.005.5 Verkehrsstation Marburg-Süd i.H.v. 19.750 €

 

Somit sind die Voraussetzungen im Sinne von § 102 Abs. 5 i. V. m. § 100 Abs. 1 HGO erfüllt. Die Anerkennung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt bei Produkt 666010 Verkehrsanlagen bei der Investitionsnummer I661.00321 Planfeststellungsverfahren BOB in Höhe von 1.519.750 €.

 

Zeitplanung:

Nach der gegenständlichen Beschlussfassung soll umgehend ein Dienstleistungsvertrag mit der zu beauftragenden Firma geschlossen werden. Die Vertragsabwicklung sowie die inhaltliche Begleitung der Untersuchungs- und Planungsleistungen zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens werden der SWMC übertragen.

Es ist beabsichtigt noch in 2021 die Genehmigungsunterlagen vorzubereiten, so dass in 2022 das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden kann.

Dieser ehrgeizige Zeitrahmen ist notwendig, weil die erste Phase der Elektrifizierung des Stadtbusverkehrs in der Universitätsstadt Marburg zum Fahrplanwechsel 2024/2025 abgeschlossen sein soll.

Ein wesentlicher Teil der Ladeinfrastruktur soll in Form eines Oberleitungssystems oder an ausgewählten Stellen im Liniennetz als punktuelle Ladestationen errichtet werden, um neben der Ladung der Batterie auch die notwendige Traktionsenergie für die anspruchsvollen topografischen Anforderungen im Busliniennetz der Universitätsstadt Marburg zur Verfügung zu stellen. Daneben müssen im Busdepot Ladesysteme für die Übernachtladung aufgebaut werden, um auch die Batterieladung der Stadtbusse zu ermöglichen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht mit Stromabnehmern für die Oberleitung ausgestattet werden können.

 

 

 

 

Insgesamt besteht die vollständige Elektrifizierung der Busflotte aus diversen Einzelprojekten, die im Folgenden dargestellt sind:

 

 

In der zweiten Projektphase bis zum Jahresende 2030 wird die gesamte Stadtbusflotte auf rein elektrische Antriebe umgestellt, mit einer entsprechenden Ladeinfrastruktur ausgestattet und durch den Einsatz von Doppelgelenkbussen u. a. in der Verkehrsspitze erweitert.

 

 

Weitere finanzielle Folgen einer Umsetzung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In der Finanzierung sind die Umbaukosten für die Haltestellen der Doppelgelenkbusse nicht eingepreist. Eine Kostenschätzung hierzu ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

 

 

Offen Fragestellungen:

 

1.) Steuerrechtliche Konsequenzen

Die steuerrechtlichen Konsequenzen, die sich möglicherweise aus der Vermietung der technischen Infrastruktur an die Stadtwerke Marburg GmbH ergeben können, sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend geklärt. Da diese zu keinen marktüblichen Kosten erfolgt, sondern zu einer Pacht, die lediglich die eigenen Aufwendungen (nach Abzug der Fördermittel) decken darf, ist zu prüfen, ob damit auf die Stadt Marburg eine dauerhafte steuerliche Belastung zukommt.

2.) Planfeststellungsverfahren Betriebshof

Ungeklärt ist die Frage, ob über das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht hinaus eine Genehmigung/Planfeststellungsgenehmigung auch für den Betriebshof nach Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

 

 

 

 

____________________________    __________________________

Dr. Thomas Spies      Wieland Stötzel

Oberbürgermeister      Bürgermeister

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FBL 6

 

FD 61

 

FD 66

 

 

 

B

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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