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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/0142/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Das auf Anregung des „Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen“ ergänzte „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (im Folgenden = ISEK) wird mit dem darin festgelegten Geltungsbereich und den formulierten Zielen und Maßnahmen als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes „dwestliche Oberstadt“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ beschlossen.

2. Die Zusammensetzung der Steuerungsstruktur in Form der „Lokalen Partnerschaft“ wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im ISEK sind umfassend Ziele, Maßnahmen, Prioritäten und grobe Kostenansätze für die Entwicklung des Fördergebietes „dwestliche Oberstadt“ beschrieben. Die Ziele selbst wurden mit Bürger*innen, dem Ortsbeirat und Fachleuten in Form von Steuerungsgruppen gemeinsam erarbeitet. Zudem wurden Ergebnisse unterschiedlicher Beteiligungsformate des „Zukunftskonzeptes Oberstadt“, welches in 2019/2020 auf breiter Beteiligungsbasis erarbeitet wurde, in das ISEK integriert. Inhalte und Ziele des ISEK geben dabei einen Großteil der Ziele und Inhalte des Zukunftskonzeptes Oberstadt, in konkretisierter Form und auf die südwestliche Oberstadt, bezogen, wieder; sie stehen darüber hinaus in stimmiger Wechselwirkung mit gesamtstädtischen Entwicklungszielen, beispielsweise beim Klimaschutz, der Einzelhandels-entwicklung oder auch der Verkehrsentwicklung (MoVe35). Bereits im Zuge der Antragstellung zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm stand als Leitmotiv nachteilige Folgen des allgemeinen gesellschaftlichen Wandels und speziell des Strukturwandels im Einzelhandel im Bereich der südwestlichen Oberstadt (= Geltungsbereich)  mit Hilfe spezieller städtebaulicher Maßnahmen so zu begegnen, dass das Historische Zentrum der Universitätsstadt Marburg weiterhin der Identifikationsort und „lebendiges Zentrum“ der Gesamtstadt für alle Bewohner*innen, Nutzer*innen und Besucher*innen bleibt.

Die Oberstadt wird sich in den nächsten 10 Jahren absehbar in vielerlei Hinsicht verändern - insbesondere wird damit gerechnet, dass die Einzelhandelsfunktion an Bedeutung verlieren wird. Generell ist es deshalb ein wichtiges Programmziel des Förderprogramms „Lebendige Zentren“, die Folgen dieses Funktionsverlustes - im Übrigen nicht nur in Marburg - zu kompensieren bzw. zu mildern. In diesem Kontext formuliert das ISEK klare Alternativen und benennt Maßnahmen, die in sich stimmig sind, mit gesamtstädtischen Zielen korrespondieren (= integrierte Entwicklungsplanung) und selbstverständlich auch den Förderprogramminhalten entsprechen.

Das ISEK ist zwingende Voraussetzung und Basis für die weitere Umsetzung des Förderprogramms; die Antworten zur Frage der Förderfähigkeit nftiger Entwick-lungsmaßnahmen leiten sich generell aus dem ISEK ab - d.h. nur wenn eine Einzelmaßnahme aus dem ISEK entwickelt ist, ist auch die zentrale Grundvoraussetzung für den Einsatz von Städtebaufördermitteln gegeben.

Der beim „Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen“ im Februar 2021 zur Genehmigung eingereichte Entwurf des ISEK (Kenntnisgabe der Entwurfsfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2021) wurde mit Schreiben vom 27.04.2021 unter dem Vorbehalt, dass die unten beschriebenen Auflagen eingearbeitet werden, bereits anerkannt. Als Abgabefrist wurde der hier zum Beschluss anstehenden überarbeiteten Fassung des ISEK der 30.07.2021 gesetzt. Neben dem Beschluss des ISEK ist explizit der Geltungsbereich und die Zusammensetzung der „Lokalen Partnerschaft“ zu beschließen.

Folgende Punkte waren gegenüber der Fassung vom Januar 2021 nachzuarbeiten bzw. klarzustellen:

-       die parzellenscharfe Abgrenzung des Geltungsbereichs am Barfüßertor und an der Mühltreppe (minimale Klarstellungen),

-       die SWOT-Analyse für die Gesamtstadt ergänzt (S. 14, 15),

-       das Projektblatt für die Öffentlichkeitsarbeit ergänzt (S. 106: P. 7.18),

-       Differenzierung der Kostenansätze in förderfähige Ausgaben aus dem Programm „Lebendige Zentren“ und anderen Förderquellen (S. 108 113) sowie die Ergänzung der Ausgaben für die landesweite Steuerungsstruktur (S. 112, 113).

Die bezeichneten Klarstellungen und Ergänzungen sind sämtlich mit der HessenAgentur in Vertretung des „Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen“ bereits abgestimmt und entsprechend harmonisiert.

Im Zuge des Erarbeitungsprozesses des ISEK wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die sich aus

  • Schüsselpersonen“ (u.a. Vertreter der Evangelischen und Katholischen Kirche),
  • Oberstadtbewohner*innen,
  • Vertreter*innen von Einzelhandel, Gewerbe, Stadtmarketing, Tourismus,
  • Kommunalpolitiker*innen und Ortsbeirat,
  • Vertreter*in des Asta (Studierende als größte Bewohnergruppe),
  • Mitarbeiter*innen der städtischen Verwaltung und städtischer Gesellschaften,

zusammensetzt.

Diese Steuerungsgruppe = „Lokale Partnerschaft“ soll gemäß den Zielsetzungen des Fördermittelgebers einerseits aktiv den Umsetzungsprozess des ISEK begleiten und andererseits auch als Multiplikator für die mit den Maßnahmen verbundenen Ziele wirken. Dementsprechend ist geplant, innerhalb der Programmlaufzeit (voraussichtlich bis 2028) den Umsetzungsprozess mit der Lokalen Partnerschaft aktiv zu begleiten und abzustimmen. Die Letztentscheidung, insbesondere bei Fragen mit Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt, wird jedoch weiterhin beim Stadtparlament bleiben.

Abschließend wird noch betont, dass die bereits angegangenen Maßnahmen, wie beispielsweise die Entwicklung des Kerners zum „Haus der Nachhaltigkeit“, die anstehende Machbarkeitsstudie zum Kugelhaus oder das noch in diesem Jahr zu verabschiedende Anreizprogramm (um private Investitionen anzuregen) aus dem ISEK entwickelt und ebenfalls mit den zuständigen Programmverantwortlichen des Landes Hessen abgestimmt sind.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Thomas Spies

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Das ISEK selbst ist bereits zu 64 % mit Fördermitteln finanziert; es hat darüber hinaus keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Für die Zukunft eröffnet es allerdings die (einmalige) Möglichkeit innerhalb des Fördergebietes bis zu ca. 64 % der förderfähigen Kosten aus Städtebaufördermittel r stimmige Entwicklungsmaßnahmen finanziert zu bekommen.

 

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Anlagen

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