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Ratsinformation
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Wahlen der STVV - VO/0150/2021
Wahl von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Magistrat
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Vorberatung
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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Jul 16, 2021
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ungeändert beschlossen
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Jul 16, 2021
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ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt der Universitätsstadt Marburg gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an, darunter 8 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung oder in der Jugendhilfe erfahrene oder tätige Männer und Frauen.
Für jedes Mitglied ist ein diesem fest zuzuordnendes stellvertretendes Mitglied vorzusehen.
Damit im Falle eines Ausscheidens von Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern aus dem Jugendhilfeausschuss künftig eine weitere Vertretung durch ein Nachrücken aus der Wahlvorschlagsliste gewährleistet werden kann, sollten ferner die Wahlvorschläge zumindest um ein bis zwei weitere Personen pro vorgeschlagenem „Paar“ aus stimmberechtigtem und diesem zugeordneten stellvertretenden Mitglied ergänzt werden.
Frauen und Männer sollen zu gleichen Anteilen berücksichtigt werden.
Kirsten Dinnebier
Stadträtin

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