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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0176/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass an den Gebäuden, Liegenschaften und sonstigen Installationen (z. B. Buswartehäuschen), die der Stadt Marburg oder einer ihrer Tochtergesellschaften gehören (bspw. den Stadtwerken Marburg), geeignete Maßnahmen gegen Vogelschlag erstellt und umgesetzt werden. Es soll zudem geprüft werden, inwieweit durch eine systematische Aufklärungsarbeit der Stadt Marburg solche Maßnahmen auch für private Gebäude gefördert werden können.

Außerdem wäre zu prüfen, ob an den Schulen und sonstigen städtischen Bildungseinrichtungen solche Maßnahmen in Verbindung mit der zugehörigen Aufklärungsarbeit auch als Bestandteil von Projekttagen und im Rahmen der Umweltbildung oder ähnlichen Formaten durchgeführt werden können.
Weiterhin sollen insbesondere bei Neubauten der Stadt Marburg und ihrer Tochtergesellschaften schon in der Planungsphase Konzepte gegen Vogelschlag implementiert werden. Es ist dabei zu prüfen, inwieweit bauliche Maßnahmen (z. B. vogelsicheres Glas) eine geeignete Möglichkeit sind. Größere spiegelnde Glasflächen wären hier generell zu vermeiden.


Die Stadtverordnetenversammlung fordert zudem die Philipps-Universität Marburg auf, geeignete Maßnahmen gegen Vogelschlag, insbesondere im Bereich der neuen Universitätsbibliothek zu unternehmen. An diesem Gebäude wäre zudem von Seiten der Stadt und/oder der Universität ein systematisches Schlagopfermonitoring durchzuführen, um zu prüfen, inwieweit hier ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegt.



 

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Sachverhalt

Begründung:

 

hrlich kollidieren nach verschiedenen Schätzungen zwischen 18 und 100 Millionen Vögel mit Glasscheiben, was häufig zu Todesfällen führt. Als besonders geschützte Arten unterliegen alle europäischen Vogelarten jedoch dem Tötungsverbot nach § 44, Absatz 1, Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Selbst unter der Annahme, dass es zum allgemeinen Grundrisiko in Städten für diese Arten gehört, an Scheiben zu verunglücken, sollte es die Aufgabe der Stadt Marburg und ihrer Tochtergesellschaften sein, hier tätig zu werden, zumal es neben baulichen Maßnahmen auch einfache und kostengünstige Lösungen gibt, um diesem Problem entgegenzuwirken (siehe hierzu: https://www.bund-nrw.de/publikationen/detail/publication/vogelschlag-an-glas-gute-und-guenstige-loesungen/). An Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen könnten solche Maßnahmen in Verbindung mit der zugehörigen Aufklärungsarbeit auch als Bestandteil von Projekttagen im Rahmen der Umweltbildung oder ähnlichen Formaten durchgeführt werden.
Bei der Universitätsbibliothek der Philipps-Universität Marburg besteht durch unsystematische Einzelbeobachtungen von Vogelfreund*innen der begründete Verdacht, dass hier Vögel durch die verspiegelte Fassade in der Nähe des Alten Botanischen Gartens einem erhöhten Kollisionsrisiko unterliegen. Dies wäre durch ein Monitoring zu prüfen. Zwar befindet sich die Universitätsbibliothek nicht im Besitz der Stadt Marburg, dennoch hat diese hier eine Aufsichtspflicht in Sachen Artenschutz.

 

 

Maik Schöniger Salomon Lips

Isabella Aberle Mariele Diehl



 

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