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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0189/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg wird gebeten, die Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Marburg unverzüglich dahingehend zu ändern, dass sie den Anforderungen des Klimanotstands und der daraus folgenden Notwendigkeit einer Verkehrswende mit einer Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerecht wird. Dies heißt insbesondere, den Bedarf für PKW-Stellplätze niedriger und den Bedarf an Fahrradstellplätzen mit festgelegtem Sicherheitsanspruch höher anzusetzen. Um dennoch eine ausreichende Anzahl an Behindertenstellplätzen zu garantieren, wäre diese entweder als absolute Zahl darzustellen oder der prozentuale Bedarf höher als die aktuellen drei Prozent anzusetzen.


 

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Sachverhalt

Begründung:

Der Verkehrssektor ist in Marburg für etwa 20% der Treibhausgasemissionen verantwortlich.[1] Er ist zudem der einzige Sektor, in dem deutschlandweit keine Emissionsreduktion seit 1990 erreicht werden konnte.[2] Dies liegt vor allem daran, dass in den letzten Jahrzehnten der Motorisierungsgrad angestiegen ist und die PKW größer und schwerer geworden sind.[3]
Darüber hinaus genießt der MIV noch immer einen Komfortvorsprung und damit eine größere Attraktivität als alternative Mobilitätsarten, obwohl durch ihn unter anderem Lärm-, Luftschadstoff- und Treibhausgasemissionen, Unfälle und damit hohe gesellschaftliche Kosten als negative Folgen entstehen. Die Herstellungspflicht von Stellplätzen ist ein Aspekt der strukturellen Förderung des MIV, da durch Gebäudenutzer*innen beispielsweise keine Fußwege zu Haltestellen zurückgelegt werden müssen, wenn direkt am Gebäude geparkt werden kann.
Regelungen, die den MIV attraktiv machen, sollten in Anbetracht des Klimanotstandes geändert werden.
Die Errichtung von Neubauten und Schaffung neuer Wohneinheiten soll von Stellplatzregularien bzgl. des MIV mit Ausnahme von Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung bei öffentlichen Gebäuden entkoppelt werden.  
Zwei Beispiele für Städte mit Vorbildcharakter:
Berlin hat lediglich eine Pflicht für den Bau von Stellplätzen für den Bedarf von Menschen mit Behinderung bei  öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie Abstellgelegenheiten für Fahrräder (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/bauen/AVStellplaetze.pdf).
Hamburg hat die Stellplatzpflicht für Wohnungen bereits 2013 aufgelöst (https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/60582/evaluierungsbericht_zur_aufhebung_der_kfz_stellplatzpflicht_im_wohnungsbau_sowie_stellungnahme_des_senats_zu_dem_ersuchen_der_buergerschaft_vom_2_deze.pdf).

Quellen:
[1] Magistrat der Universitätsstadt Marburg - Fachdienst Umwelt, Klima- und Naturschutz, Fairer Handel,
Klima-Aktionsplan 2030 der Universitätsstadt Marburg, 2020, https://www.marburg.de/portal/sei-
ten/klima-aktionsplan-2030-900002392-23001.html
, letzter Aufruf: 28.06.2021.
[2] Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH, CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze, 2020, https://fridaysforfuture.de/wp-content/uploads/2020/10/FFF-Bericht_Ambition2035_Endbericht_final_20201011-v.3.pdf, letzter Aufruf: 28.06.2021.
[3] Umweltbundesamt, Mobilität privater Haushalte, 22.06.2021, https://www.umweltbundesamt.de/daten/private-haushalte-konsum/mobilitaet-privater-haushalte#-hoher-motorisierungsgrad, letzter Aufruf: 28.06.2021.

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