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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag - VO/0222/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Marburg fordert die im Landtag vertretenen Parteien auf, den § 42 Kommunalwahlgesetz dahingehend zu ändern, dass die Vertretungskörperschaft die Befugnis erhält, den Termin für die Wahl der Bürgermeister und Landräte zu verschieben, wenn in Zeiten einer Pandemie eine geordnete Wahl, insbesondere Briefwahl, durch das Festhalten am alten Termin gefährdet ist. Diese Entscheidung darf bis eine Woche vor dem ursprünglich festgelegten Wahltag getroffen werden.

 

Es wird empfohlen die Regelung § 53 Abs. 8a Satz 1 und 2 Kommunalwahlordnung dem
§ 42 als gesetzliche Regelung anzufügen.

 

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