Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1662/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft und fasst folgende Beschlüsse:

 

1.                  Die Stellungnahme der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Fred Hofstätter, die im Namen der Lebenshilfe abgegeben wurde, wird teilweise berücksichtigt.

2.                  Der Bebauungsplan Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße der Stadt Marburg, wird einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

3.                  Die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße, werden gemäß § 81 HBO als Gestaltungssatzung für den festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Das ca. 1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil Cappel, zwischen der Raiffeisen- und der Rentmeisterstraße gelegen. Direkt angrenzend befinden sich die Grundstücke der Polizeidirektion und des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV).

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Rentmeisterstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der derzeit als Behördenzentrum ausgewiesenen Fläche Wohnungsbau realisieren zu können.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18/8, 3. Änderung, wurde am 30. März 2007 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst. Es wurde beschlossen gemäß § 13a BauGB ein beschleunigtes Planverfahren durchzuführen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung angepasst.

 

In der Zeit vom 19. März bis einschließlich 13. April 2007 fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt. Die eingegangenen Anregungen wurden weitestgehend in die Planung übernommen.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. Juni bis einschließlich 19. Juli 2007 offen gelegt.

Im Rahmen der Offenlage wurden weder von Bürgerinnen und Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken gegen die Planung vorgebracht.

Der Ortsbeirat Cappel hat auf seiner Sitzung am 11. Juli 2007 der Planung einstimmig zugestimmt.

 

Bericht über die Prüfung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahme gemäß § 2 BauGB:

Von der im Auftrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe handelnden Grundstücksentwicklungsgesellschaft „Fred Hofstätter“ wurde angeregt, die max. zulässige GFZ auf 0,85 zu erhöhen, um eine dichtere Bebaubarkeit des Grundstückes der Lebenshilfe erzielen zu können. Weiterhin wurde darum gebeten, die Bushaltestelle so zu verlegen, dass die geplante Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird.

 

 Der Anregung wurde insofern Rechnung getragen, als dass die max. zulässige GFZ von ursprünglich 0,7 auf 0,75 hoch gesetzt wird. Dies ist als Kompromiss zwischen einer guten Ausnutzungsmöglichkeit  des Grundstückes und der städtebaulichen Einbindung in Nachbarschaft zum locker bebauten, bestehenden Wohngebiet vertretbar (siehe hierzu Pkt. 5.2 - Geplante Festsetzungen).

 

Gemeinsam mit den Stadtwerken Marburg soll geprüft werden, ob bei Bebauung der Wiesenfläche ein Alternativstandort zur jetzigen Haltestelle gefunden werden kann.

 

Die Stellungnahmen des Ortsbeirates Cappel und der Grundstücksentwicklungsgesellschaft liegen der Vorlage bei.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen