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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1669/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf einer Teilfläche des stadteigenen Grundstücks Ockershäuser Allee 15 in Marburg, Flur 22, Flurstück 24/5
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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Sep 20, 2007
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Sep 28, 2007
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sep 25, 2007
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Sachverhalt
Begründung:
Für das städtische Grundstück Ockershäuser Allee (ca. 10.000
qm), das derzeit als Gärtnerei und durch den DBM genutzt wird, existiert ein
mit dem Betriebsamt abgestimmtes städtebauliches Entwurfskonzept. Danach ist
beabsichtigt, perspektivisch die Liegenschaft zu einem Wohnstand zu entwickeln.
Mit einer öffentlichen Ausschreibung der Stadt Marburg am
03.02.2007 in der „Oberhessischen Presse“ wurde ein Teilbereich dieser Fläche
von 1.918 qm zur Bebauung auf dem Immobilienmarkt angeboten.
Neben den im Ausschreibungstext formulierten Angaben über
Bauformen und Baudichten erhielten alle Interessenten weitere
Detailinformationen einer vertretbaren Bebauungsmöglichkeit durch den
Fachdienst Stadtplanung.
Trotz zahlreicher Interessensbekundungen im Vorfeld wurden
bis zur Fristsetzung am 31.03.2007 lediglich 4 Gebote mit den geforderten
Konzepten abgegeben.
Allen Bewerbern wurde nach Sichtung der eingereichten
Unterlagen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Planung einem Bewertungsgremium
persönlich vorzustellen. Die Präsentation der Entwürfe erfolgte am 21. Juni
2007.
Teilnehmer/innen des Bewertungsgremiums:
- Herr
Bürgermeister Dr. Kahle
- Frau
Stadträtin Dr. Weinbach (zeitweise)
- Frau
Mechsner-Spangenberg, Vorsitzende des Gestaltungsbeirates
- Herr
Gerber, Fachdienstleiter Grundstücksverkehr
- Herr
Kulle, Fachdienstleiter Stadtplanung
- Frau
Goldhorn, Fachdienst Stadtplanung
Teilnehmende Bewerber:
- BG-Bauträger
GmbH, Dautphetal - Herren Burk, Gillmann und Klein
- Ockershäuser
Allee GbR - Herren Thielicke, Schulz und Liedke
- Scheld
Objekt Bau GmbH, Biedenkopf - Herren Scheld und Szegedi, Frau Ruf
- Bauplanung
und -betreuung - Holger Winter, Rosenthal - Frau Skitschak
Konzepte - Kurzbeschreibung (siehe Anlage
2):
BG-Bauträger GmbH, Dautphetal:
Das Entwurfskonzept sieht ein
straßenbegleitendes Einzelgebäude und 3 weitere Gartenhäuser vor.
Das Einzelgebäude Ockershäuser Allee
mit 3 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss stellt in seiner
Höhenentwicklung eine Vermittlung zwischen der südwestlich anschließenden
gründerzeitlichen Bebauung und dem südöstlich befindlichen Wohn- und Verwaltungsgebäude
dar.
Die 3 als Gartenhäuser bezeichneten
Gebäude auf dem rückwärtigen Grundstücksteil sind mit 3 Wohngeschossebenen
vorgesehen. Durch die Anordnung der Erschließung (Treppenhaus mit Aufzug)
zwischen den Wohngebäuden entsteht eine Blockbebauung von über 50 m, die als
geschlossener Riegel wirkt.
Des Weiteren ist die geforderte
Tiefgarage so geplant, dass sie als Sockelgeschoss - teilweise geschosshoch -
aus dem Erdreich ragt. Die verbleibenden Freiflächen befinden sich auf diesem
Sockelgeschoss.
Das Vorhaben ist barrierefrei
geplant, die Nutzung der Gebäude durch soziale Gruppen vorstellbar;
„Integration - Wohnen für Alle“.
Zahl der Wohneinheiten: insgesamt 17
Regeneratives Energiekonzept ist
vorgesehen
Gebot: 601 000,00 Euro, entspricht
313,35 Euro/qm
Beurteilung:
Die Qualität des Entwurfs wird durch
das Einzelgebäude entlang der Ockershäuser Allee bestimmt. Das Gebäude
entspricht mit seinen Verglasungselementen im Fassadenbereich dem als
Staffelgeschoss mit Flachdach vorgesehenen Gebäudeabschluss der heutigen
Architektursprache.
Es stellt einen stimmigen
Baulückenschluss dar, der ohne anbiedernden Historismus die vorhandene Qualität
der Gründerzeitbebauung in die Gegenwart überträgt.
Als problematisch ist die Bebauung
auf dem rückwärtigen Grundstücksteil zu bewerten, da diese in ihrer Wirkung als
Block eine Baudichte entstehen lässt, die im Widerspruch zu der Wertigkeit
dieses Grundstücksteiles steht. Die Nutzung der Freiflächen des Grundstücks ist
minimal und fragwürdig, da die unteren Wohnebenen auf der Tiefgarage vorgesehen
sind, die wiederum zum Teil geschosshoch über dem vorhandenen Gelände
hervortritt.
Ockershäuser Allee GbR:
Konzeption termingerechte Abgabe: Straßenbegleitende Bebauung,
Satteldachgebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss, Wohn- und
Cafénutzung.
2 Gartenhäuser mit 3 Vollgeschossen
und ausgebautem Dachgeschoss mit Zwerchgiebeln, die als Dachaufbauten in das
Hauptdach einmünden. Darstellung der Erschließung der Tiefgarage fehlt.
Barrierefreies Wohnen.
Nach Abgabetermin am 19.06.07, zwei
Tage vor dem Präsentationstermin, wurde eine modifizierte Fassung des Entwurfs
für die Wohnanlage der GbR abgegeben, die Gegen-stand der Vorstellung war.
Konzept nach Abgabetermin: Satteldachgebäude entlang der
Ockershäuser Allee mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss, Nutzung
von Café, Büro und Wohnen.
Rückwärtige Bebauung von 2
Einzelgebäuden mit 3 Vollgeschossen und Staffelgeschoss mit Flachdach zur
Wohnnutzung.
Entgegen der städtebaulichen
Vorgaben ist das Gebäude (2 Vollgeschosse mit Satteldach) entlang der
Ockershäuser Allee in der Höhenentwicklung gegenüber den Gartenhäusern
untergeordnet.
Neben der 4-geschossigen Wirkung der
beiden rückwärtigen Gebäude wird deren Höhe nochmals dadurch betont, dass die
Tiefgarage vom Höhenniveau der Ockershäuser Allee aus entwickelt wird und somit
insbesondere das erste Gartenhaus nochmals um ein Geschoss - als 5-geschossig -
in Erscheinung tritt.
Nutzung als geplantes
gemeinschaftliches Wohnprojekt (2/3 Selbstnutzung der Eigentümer, 1/3
Vermietung an Mitglieder des Vereins gemeinschaftliches Wohnen in Marburg;
selbstverpflichtend für 5,00-6,00 Euro/qm). Generationsübergreifende
Bewohnerstruktur, enge Nachbarschaft soll Kommunikationsbedürfnissen und
Ansprüchen an kinder- und
familienfreundliches Wohnen entsprechen; Integration behinderter Menschen. Alle
Wohnungen sind als barrierefrei, rollstuhlgerecht und mit Aufzügen erreichbar
beschrieben.
Zahl der Wohneinheiten: 18 plus Büro
und Café
Gebot: 250,00 Euro/qm
Kfw 60 Standard, Solarkollektoren
Beurteilung:
Unter Berücksichtigung der
unmittelbaren Nachbarbebauung (OK Gelände des Nachbargrundstücks liegt ca. 1,30
m unter dem des Baugrundstücks) und der städtebaulich gewünschten höhenmäßigen
Abstufung der Bebauung auf der hinteren Grundstücksfläche, sind die geplanten 2
rückwärtigen Gebäude kritisch zu bewerten. Neben der 4-geschossigen Wirkung
beider Gebäude, wird die Höhe des ersten Gartenhauses durch die teilweise
geschosshohe Tiefgarage nochmals um eine zusätzliche Geschosshöhe betont. Im
Gegensatz dazu sollte das straßenbegleitende Gebäude selbstbewusster in
Erscheinung treten. Der vorgegebene Spielraum von einem zusätzlichen Geschoss
für dieses Gebäude ist nicht in Anspruch genommen worden.
Des Weiteren ist die fußläufige
Erschließung der Gebäude und die Freiflächennutzung so geplant, dass diese
teilweise nur auf dem durch die Tiefgarage entstandenen Sockelgeschoss
stattfinden. Dadurch ist die sowieso geringfügige Freiflächennutzung nochmals
eingeschränkt. Aufgrund des Höhenunterschiedes kann die Abstandsfläche nicht in
die Freiflächenfunktion eingebunden werden.
Somit ist die vorgebrachte
Argumentation, dass die Bebauung des hinteren Grundstücksteils mit nur 2
Gebäuden zu Gunsten eines größeren Feiflächenanteils beabsichtigt ist, nur
bedingt nachvollziehbar.
Als interessant und positiv wurde
das vorgestellte Nutzungskonzept bewertet.
Scheld Objekt Bau GmbH, Biedenkopf:
Straßenbegleitende Bebauung, 2
Vollgeschosse mit Satteldach. 2 Gartenhäuser „Stadtvillen“ mit 3 Vollgeschossen
und zusätzlichem Staffelgeschoss, das 3. Gartenhaus „Domizil im Grünen“ mit 3
Vollgeschossen und Flachdach.
Die Tiefgarage ist so geplant, dass
diese vollständig unterhalb der vorhandenen Geländeoberfläche verschwindet.
Urbanes Wohnen durch eine
beabsichtigte Durchmischung von Nutzergruppen, Single-Wohnungen entlang der
Ockershäuser Allee über Zwei- und Mehrfamilienwohnungen in den „Stadtvillen“
bis hin zu Familien-/Großfamilien-Wohnformen in dem ruhigeren zurückgesetzten
„Domizil im Grünen“.
Regenerative Energienutzung ist
vorgesehen, umfangreiches Energiekonzept mit Darstellung verschiedener
Möglichkeiten liegt vor.
Zahl der Wohneinheiten: 18 - 20
Gebot: 700 000,00 Euro, entspricht
365,00 Euro/qm
Beurteilung:
Der vorliegende Entwurf zeichnet
sich durch einen architektonischen Anspruch aus, der in der Gewichtung der
anderen abgegebenen Arbeiten der Mitbieter eine klare stadtplanerische
Präferenz erfährt.
Angeführt werden muss, dass auch
dieser Entwurf die vorgegebenen städtebaulichen Parameter in der
Höhenentwicklung der beiden
„Stadthäuser“ überschreitet.
Diese Höhe wird jedoch, im Gegensatz
zu den Entwürfen der bereits beschriebenen Mitbieter, dadurch kompensiert, dass
die Tiefgarage über dem vorhandenen Geländeniveau nicht in Erscheinung tritt.
Die geplanten Gebäude sind somit
ebenerdig auf dem vorhandenen Niveau (barrrierefrei) mit Aufzügen erreichbar
und von einer begrünten Freifläche umgeben, die den Bewohnern zu
Aufenthaltszwecken dienen kann.
Das Gebäude im Bereich der
Ockershäuser Allee sollte sich in der Höhe stärker an die gründerzeitliche
Bebauung in der Bauzeile orientieren.
Die Nutzung der Gebäude ist so
geplant, dass diese durch eine hohe Flexibilität in der Grundrissgestaltung auf
verschiedene Nutzungsgruppen eingehen kann. Die Single-Wohnungen im Gebäude an
der Ockershäuser Allee, Zwei- bis Mehrfamilienwohnungen in den Stadtvillen bis
hin zu Familien-, Großfamilien-Wohnformen in dem ruhigen zurückgesetzten
„Domizil im Grünen“ sind exemplarisch dargestellt.
Bauplanung und -betreuung Holger Winter; Rosenthal:
Straßenbegleitende Bebauung,
3-geschossig mit ausgebautem Satteldach. 3 Gartenhäuser auf dem rückwärtigen
Grundstücksteil, 2 Vollgeschosse mit ausgebautem Walmdach. Pkw-Stellplätze auf
der Grundstücksfreifläche. Tiefgarage für 8 Stellplätze. Wohnnutzung mit
kleinflächigen Wohneinheiten.
Gesamtanzahl der Wohneinheiten: 16
-19
Gebot: 250,00 Euro/qm mit Angebot
zur Nachverhandlung bei Abgabe von höheren Geboten
Beurteilung:
Die städtebauliche Vorgabe über die
einzuhaltenden Dichtewerte sind erfüllt bzw. bleibt die Planung mit den
vorgesehenen 3 Gebäuden auf dem hinteren Grundstücksteil (2 Vollgeschosse +
Dach) sogar hinter dieser Forderung zurück.
Der Entwurf der Wohngebäude nimmt
aber zu wenig auf die besondere städtebauliche Situation auf dem hinteren
Grundstücksteil (Stadtnähe, Umgebung durch gründerzeitliche Bebauung,
Signalwirkung für weitere Bauabschnitte auf dem Grundstück) Rücksicht. Vielmehr
ist dieser Gebäudetypus prädestiniert, um in den Neubaugebieten an den
Stadträndern realisiert zu werden.
Die geplante Stellplatzanordnung auf
dem Grundstück entspricht nicht der Forderung den Stellplatzbedarf in der
Tiefgarage vorzusehen. Die Erschließung der Tiefgarage für die geplanten 8
Stellplätze wurde nicht dargestellt.
Noch unter dem Eindruck der Präsentation erfolgte die
Auswertung der Beurteilung der einzelnen Arbeiten. Die Entwürfe der
BG-Bauträger GmbH und der Bauplanung und -betreuung, Holger Winter, wurden für
eine finale Auswahl nicht herangezogen.
Einstimmig wurde das Baukonzept der Objekt Bau GmbH mit dem
Architekturbüro MMZ, vertreten durch Frau Ruf, als überzeugendste Arbeit
hinsichtlich der Erfüllung der vorgesehenen städtebaulichen Prämissen und
aufgrund der hohen architektonischen Qualität bewertet.
Als interessant wurde das Nutzungskonzept der Ockershäuser
Allee GbR bewertet, das beispielhaft eine Antwort auf eine der heutigen
gesellschaftlichen Herausforderungen geben könnte.
Aufgrund der Tatsache, dass seitens der Jury eine
differierende Favorisierung der Arbeiten zwischen Bau- und Nutzungskonzept
erfolgte, konnte kein abschließendes Votum für einen Bieter ausgesprochen
werden. Es wurde vorgeschlagen, in einem Gesprächstermin beide Bieter
zusammenzuführen, um auszuloten, inwieweit das Nutzungskonzept der GbR als
Inhalt in die Hülle des Entwurfs der Scheld GmbH zu transformieren ist.
Dieser Termin fand am 03.07.2007 beim Fachdienst
Stadtplanung statt.
Während die Vertreter der Scheld Objekt Bau GmbH durchaus eine
Bereitschaft zur Zusammenarbeit zeigten, wurde von den Vertretern der GbR ein
Zusammengehen des Baukonzeptes der Scheld GmbH und dem Nutzungskonzept der GbR
grundsätzlich abgelehnt.
Daraufhin wurden beide Bieter aufgefordert bis Mitte August
d. J. eine Stellungnahme abzugeben (siehe Anlage 4). Am 06.08. bzw. 08.08.2007
wurden von der Ockershäuser Allee GbR und der Scheld Objekt Bau GmbH die
angeforderten Schreiben vorgelegt.
Neben einer aktualisierten Nutzungsbeschreibung wurden von
der Ockershäuser Allee GbR eine erneute Modifizierung ihres Entwurfs
eingereicht. Er sieht eine Reduzierung der Höhe um ein Geschoss für den 3.
Baukörper vor. Das straßenbegleitende Gebäude wird um ein Geschoss erhöht. Nach
wie vor ist die Tiefgarage als Sockelgeschoss ausgebildet und widerspricht
damit den städtebaulichen Vorgaben.
Die Scheld Objekt Bau GmbH beschreibt insbesondere nochmals
die hohe Flexibilität und die Möglichkeit der Durchmischung der Nutzung
innerhalb ihres Baukonzeptes und die Bereitschaft einer Zusammenarbeit mit der
GbR. Sie bieten an, die Differenz des Kaufpreisangebotes von 220.000,00 Euro
dem Verein Spektrum gegenüber zweckgebunden innerhalb des Baugebietes
einzusetzen. Darüber hinaus wird eine mögliche Grundstücksteilung
vorgeschlagen, um somit beide Bewerber „zum Zuge“ kommen zu lassen.
Aus städtebaulicher Sicht wäre eine solche Zweiteilung
vorstellbar, wobei hinsichtlich der Erschließung (Tiefgarage) funktional nur
eine gemeinsame Lösung in Frage kommen kann.
Fazit:
Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Vergabeverfahrens
erscheint eine gewünschte Zusammenarbeit der beiden verbleibenden Bieter
unwahrscheinlich. Insofern ist eine Entscheidung über den endgültigen Verkauf
des Grundstücks durch die Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen.
Neben der Präferierung eines Bebauungs- und
Nutzungskonzeptes beinhaltet das Votum der Stadtverordnetenversammlung auch die
Entscheidung über die gebotene Kaufpreissumme von ca. 479.000,00 Euro
(Ockershäuser Allee GbR) bzw. 700.000,00 Euro (Scheld Objekt Bau GmbH).
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
FD 62 |
|
|
|
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

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