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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1710/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1. Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 02.4640001.944000 „Umbau Zentrum für soziale Psychiatrie (ZSP)“ bis zu einem Betrag von 200.000 € zugestimmt,

 

2. Gem. § 102 Abs. 5 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 333.000 € bei der Hst. 02.4640001.944000 „Umbau Zentrum für soziale Psychiatrie (ZSP)“ zugestimmt.

 

3. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen:

 

02.4640001.942000 „Neubau Kindergarten Bauerbach mit 20.000 €“

02.4640001.943000 „Ausbau Kindergarten Teichweg mit 100.000 €“

02.5720001.940000 „Neubau Niedrigenergiebad“ mit 80.000 €

 

sowie durch eine Verminderung der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle:

 

02.5720001.940000 „Neubau Niedrigenergiebad“ i. H. v. 333.000 €

 

4. Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

5.         Der Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das ehemalige Therapiegebäude des Zentrums für soziale Psychiatrie wurde am 15.12.2004 von der Stadt erworben und sollte für die Schule Praktisch Bildbare und die Kindertagesstätte Südviertel und Cappel umgebaut werden. Der Ausbau für die Schule Praktisch Bildbare wurde in 2005 umgesetzt, der Ausbau der Kindertagesstätte wurde zurückgestellt.

 

Nunmehr soll der leerstehende Gebäudetrakt für die ev. Kinderkrippe, die sich zurzeit in der Biegenstraße 20 ½ befindet, umgebaut werden. Die Kinderkrippe besteht aus 3 Gruppen mit zusammen 30 Kindern, im Alter von sechs Monaten bis 3 Jahren.

 

Die Räume der Kinderkrippe in der Biegenstraße 20 1/2 sind durch die ev. Kirche von der Blista angemietet und können nur noch bis März 2008 genutzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss daher die Umbaumaßnahme abgeschlossen sein. Dieser Sachverhalt war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes und des Nachtrages 2007 noch nicht bekannt, sodass diese Ausgabe nicht vorhergesehen werden konnte. Die außerplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da alle betreffenden Aufträge noch in diesem Jahr vergeben werden müssen, um den mit den Nutzern und dem Fachdienst Kinderbetreuung abgestimmten Zeitplan einhalten zu können.

 

Nach der Kostenberechnung vom 28.08.2007 belaufen sich die Kosten zur Realisierung der Maßnahme auf 533.000 €. Hiervon wird noch ein Betrag von 200.000 € in 2007 kassenwirksam, für den Restbetrag von 333.000 € wird für die Auftragserteilung eine Verpflichtungsermächtigung benötigt. Dieser Betrag wird zur 2. Lesung für den Haushalt 2008 beantragt, um die Maßnahme baulich fertig zustellen.

 

Die Deckung ist durch die im Beschlusstenor unter Punkt 3 genannten Haushaltsstellen gegeben. Die Deckungsmittel stehen zur Verfügung, da die Maßnahmen „Neubau Kindergarten Bauerbach“ und „Ausbau Kindergarten Teichweg“ nicht mehr im Jahr 2007 ausgeführt werden. Bei dem Neubau des Niedrigenergiebades wird in 2007 nur ein Teil der Maßnahme durchgeführt, die entstehenden Minderausgaben können somit auch hier verwendet werden. Die betreffenden Mittel sind mit Ausnahme der Maßnahme „Neubau Kindergarten Bauerbach“ wieder für den Haushalt 2008 angemeldet.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 liegt die Zuständigkeit für die Beschlussfassung beim Haupt- und Finanzausschuss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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Finanz. Auswirkung

 

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