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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1748/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Ulrich Rausch (Nr. 11 9/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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Sep 28, 2007
|
Beschlussvorschlag
Kann man
bei Bauvoranfragen - angesichts der oft unübersichtlichen Topografie in Marburg
und seinen Stadtteilen und dem manchmal mangelnden Vorstellungsvermögen von uns
ehrenamtlichen Politikern - die Darstellung der geplanten Gebäudegrenzen an Ort
und Stelle durch ein Schnurgerüst o. ä. verbindlich vorschreiben?
Sachverhalt
Gemäß
§ 60 (4) HBO kann nur in besonderen Fällen zur Beurteilung der Einwirkung der
baulichen Anlage auf die Umgebung und das Orts- und Landschaftsbild verlangt
werden, dass die bauliche Anlage in geeigneter Weise auf dem Grundstück
dargestellt wird.
Diese
Forderung wird der Fachdienst Bauaufsicht dann stellen, wenn sich auf andere
Art und Weise (z. B. Fotomontage oder Straßenabwicklung) kein Eindruck über die
Einwirkung des Vorhabens gewinnen lässt.
Die
Auswahl zwischen alternativ bestehenden Möglichkeiten hat die
Bauaufsichtsbehörde auch unter Kostengesichtspunkten zu treffen.

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
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- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
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