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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1749/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Hermann Heck (Nr. 12 9/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
|
Sep 28, 2007
|
Beschlussvorschlag
Wie wird
der Magistrat nach der Beschlusslage des Hessischen Landtages, den
Nichtraucherschutz in den städtischen Gebäuden, in den Eigenbetrieben, den
Eigengesellschaften, den Sportstätten und Bürgerhäusern der Stadt Marburg
begleiten und wie kommt die Stadt Marburg ihrer Kennzeichnungspflicht nach?
Sachverhalt
Durch
den Abschluss einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat der Stadtverwaltung
Marburg hat der Oberbürgermeister bereits zum 01. Mai 2007 ein generelles
Rauchverbot in den städtischen Dienstgebäuden, in denen sich Beschäftigte
aufhalten, verfügt. Insofern ist durch den kürzlich erfolgten Beschluss des
Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes durch den Hessischen Landtag, das zum
1.10.2007 in Kraft tritt, für den Bereich der Stadtverwaltung Marburg
hinsichtlich der Umsetzung eines generellen Rauchverbots nichts mehr zu
veranlassen.
Die
vom Nichtraucherschutzgesetz ebenfalls erfassten sonstigen öffentlichen
Einrichtungen, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften sind im Rahmen ihrer
organisatorischen Eigenständigkeit grundsätzlich selbst für die Umsetzung der
gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Gleichwohl wird der Magistrat zum
Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes in allgemeiner Form auf die
Umsetzungspflicht auch für diese Stellen ausdrücklich hinweisen.
Hinsichtlich
der im Nichtraucherschutzgesetz vorgesehenen Kennzeichnungspflicht sind bereits
Maßnahmen ergriffen worden, durch Schilder und Klebefolien mit Piktogrammen auf
das in allen städtischen Gebäuden geltende Rauchverbot hinzuweisen.

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