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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1751/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth-Sperling (Nr. 16 9/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
Sep 28, 2007
|
Sachverhalt
In
den meisten Fällen treten erkennbare Schädigungen der Bordsteinanlage noch
nicht bei der ersten Befahrung mit einem schweren Fahrzeug auf und in den
seltensten Fällen werden tatsächlich aufgetretene Schäden von den Verursachern
oder Zeugen gemeldet. Daher ist es schwierig bis unmöglich, Schäden an einer
Bordsteinanlage einem konkreten Schädiger zuzuordnen und diesen auch für die
Kosten der erforderlichen Reparatur heranzuziehen.
Wenn
im Rahmen von Baumaßnahmen Dritter Schäden an einer Bordsteinanlage entstehen,
wird die Bauherrschaft zur Schadensregulierung herangezogen. Der tatsächliche
Schädiger ist auch in diesen Fällen für die Stadtverwaltung schwer zu
ermitteln.
Daher
können keine Kosten für die von Anlieferfahrzeugen verursachten Schäden an
Bordsteinen genannt werden.
Im
Übrigen treten die bekannten Schadensbilder fast ausschließlich an
Betonbordsteinen auf. Daher werden vom Fachdienst Tiefbau schon seit vielen
Jahren im Zuge von Neubaumaßnahmen ausschließlich Bordsteine aus Granit
verbaut, die erheblich haltbarer sind.

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