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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1772/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ulrich Severin (Nr. 32 9/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 28, 2007
|
Sachverhalt
Grundsätzlich wird jedes
Kindergartenkind in dem Kindergartenjahr vor der Einschulung - dies ist in den
meisten Fällen das 3. Kindergartenjahr - bei einem Halbtagsplatz vollständig
von den Gebühren befreit und bei einem Mittags- oder Ganztagsplatz werden die
Gebühren um 100 € ermäßigt. Bei sog. „Kann-Kindern“, die vorzeitig eingeschult
werden, werden die Gebühren für das letzte Kindergartenjahr rückwirkend
erstattet bzw. reduziert, bei schulpflichtigen Kindern, die vom Schulbesuch
zurückgestellt werden und die ein weiteres Jahr einen Kindergarten besuchen,
werden die Gebühren ein weiteres Jahr erlassen.
In den Kindergärten und
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft werden z.Zt. (September 2007)
669 Kinder im Kindergartenalter betreut, wobei diese Zahl durch weitere
Neuaufnahmen im laufenden Kindergartenjahr noch steigen wird. Von diesen
Kindern sind 182 im letzten Kindergartenjahr und sind von Gebühren befreit bzw.
zahlen nur einen reduzierten Anteil von 19 € oder 39 €. Dies entspricht einem
Anteil von 27.2 % an allen Kindergartenkindern.
Die aktuellen Angaben der freien
Träger über Kinder im 3. Kindergartenjahr liegen uns noch nicht vor, so dass
eine genaue Angabe über die Zahl der befreiten Kinder nicht möglich ist. Es ist
aber davon auszugehen, dass der städtische Anteil von 27.2 % ungefähr auch dem
Anteil bei den freien Trägern entspricht.

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