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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1775/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011 der Universitätsstadt Marburg, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen und Stellenplan 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Vorberatung
|
|
|
02.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Es wird gebeten,
gemäß § 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 und § 101 Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:
1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2007 bis 2011
2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008 mit ihren Anlagen
3. Stellenplan
2008 der Universitätsstadt Marburg
4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2007 bis 2011 gemäß § 101 Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen
Sachverhalt
Begründung
Gemäß §§ 97 Abs. 1 und 101 Abs. 3 HGO hat der Magistrat die
o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung
und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.
Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan
2007 - 2011, der dem Haushaltsplanentwurf 2008 als Anlage beigefügt ist. Das
Volumen von 131.959 T€ hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2006 - 2010
um 32.139 T€ erhöht.
Der Verwaltungshaushalt 2008 schließt mit 161.633 T€
ausgeglichen ab. Er erwirtschaftet neben der Pflichtzuführung eine freie Spitze
von 12,3 Mio. €. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes weist gegenüber der Vorjahressumme
eine Steigerungsrate von 2,3 % aus.
Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes mit 33.262 T€
bedeutet eine Verringerung gegenüber dem Volumen 2007 von 50,4 %.
Im Vermögenshaushalt 2008 konnte das Investitionsvolumen so
gestaltet werden, dass hier keine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt nach den
Planzahlen veranschlagt ist.
Die Ortsbeiräte der Stadtteile werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO
zur Aufstellung des Entwurfes des Investitionsprogrammes und des
Haushaltsplanes 2008 gehört.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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