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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1803/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt –und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1.      Gem. § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Hst. 7500/5100 „Unterhaltung der Außenanlagen Friedhof“ – stellvertretend für den gesamten Budgetring 29.600 – von 135.000 € zugestimmt.

 

2.      Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch entsprechende Mehreinnamen bei der Hst. 9000/0010 „Grundsteuer B“

 

3.      Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4.      Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Sturm Kyrill im Januar 2007 hat im gesamten Stadtgebiet zu erheblichen Schäden am Baumbestand geführt. Auf dem Marburger Hauptfriedhof wurden mehr als 50 Großbäume in direkter Folge des Sturmes umgeworfen. Die unmittelbar eingeleiteten Aufräumarbeiten konnten jedoch vom DBM nur zu einem Teil durchgeführt werden, sodass Fremdfirmen mit entsprechender technischer Ausstattung zusätzlich beauftragt werden mussten.

 

Zusätzlich zu der Beseitigung der akuten Schäden wurden weitere Bäume durch den Sturm so weit in Mitleidenschaft gezogen, dass ein erheblicher Pflegeaufwand in diesem Jahr zu weiteren Ausgaben zwang. Da bei diesen Arbeiten der Hubsteiger des DBM häufig, bedingt durch Topographie des Friedhofes und durch Grabfelder, nicht zum Einsatz kommen konnte, entstanden auch hier Mehrkosten in nicht unerheblicher Höhe.

 

Für die reinen Fäll- und Aufräumarbeiten nach Kyrill entstanden Kosten von bisher 95.000 €.

 

Um Arbeitsfelder zum Fällen von Bäumen frei räumen zu können, mussten Grabsteine entfernt und nach abgeschlossenen Arbeiten wieder moniert werden. Für diese Steinmetzarbeiten wurde eine Summe von zusätzlich 10.000 € verausgabt.

 

Im Frühjahr 2007 wurde auf dem Friedhof Marbach ein Kanalschaden festgestellt, der Grabstellen betraf, sodass umgehender Handlungsbedarf zu Reparatur bestand. Hier entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von 30.000 €.

 

Es entstanden bis heute nicht vorhersehbare Ausgaben in Höhe von 135.000 €, die in dem Budgetring 29.600 „Friedhöfe“ nicht aufzufangen sind. Durch die über die letzten Jahre vorgenommenen Kürzungen, die höheren Entsorgungskosten der MEG, die Preissteigerungen des DBM und die Mehrwertsteuererhöhung sind die letzten Reserven ausgeschöpft.

 

Da der Fachbereich 6 in seinen anderen Fachdienstbudgets die Mehrkosten nicht auffangen kann, auch beim Fachbereich 5 mit keinen Kosteneinsparungen in dieser Größenordnung gerechnet werden kann und somit eine Deckung aus dem Dezernatsbudget entfällt, bleibt nur der Weg einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 135.000 €.

 

Eine Veranschlagung im Nachtragshaushalt 2007 war nicht möglich, da die Aufräumarbeiten und damit auch die Rechungsstellung zu diesem Zeitpunkt bei weitem nicht abgeschlossen waren.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann durch Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B gewährleistet werden.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2007 obliegt die Beschlussfassung dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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