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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1853/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Jugendschutzmaßnahmen haben in den letzten zwei Jahren mit welchem Ergebnis seitens des Jugendamtes stattgefunden?

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Sachverhalt

Die Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendförderung konzentrieren ihren Schwerpunkt  auf die präventive Arbeit. Im Vordergrund der pädagogisch betreuten Kinder- und Jugendarbeit steht die Zielsetzung, die jungen Menschen zur lösungsorientierten und fairen Konfliktbearbeitung anzuleiten. Der Umgang mit alkoholischen Getränken, Rauchen und den unterschiedlichen Medienauswirkungen wird  ebenfalls durch entsprechende Aktivitäten innerhalb der  regelmäßigen offenen Jugendarbeit thematisiert oder reflektiert.

In den kommunalen Jugendtreffs und Jugendclubs gehört es seit ca. 3 Jahren zum Standard, dass in den Räumen nicht mehr geraucht werden darf, unabhängig vom Alter. Im Haus der Jugend besteht ein Rauchverbot seit 5 Jahren. Alkoholische Getränke werden ebenfalls in den pädagogisch betreuten Jugendclubs nicht angeboten.

Im Hinblick auf die vielfältig beschriebenen Medienwirkungen auf Kinder und Jugendliche, bietet die Jugendförderung und das Jugendbildungswerk ein ausgewähltes Computerprogramm für junge Jugendliche mit dem Ziel, die vorhandene Medien- und Kommunikationskompetenzen der Kinder und Jugendlichen zu nutzen und sie in kreative Bahnen zu lenken. Darüber hinaus wurde aktuell im Zusammenhang mit dem Kinder- und Jugendfilmfestival FINAL CUT (19.-21.10.07) für Eltern, Lehrer und interessierte Erwachsene ein spezielles medienpädagogisches  Begleitprogramm angeboten, um die zahlreichen Facetten der Medienwirkungen auch fortbildungsmäßig mit den Erziehenden zu thematisieren. Ziel ist die Stärkung der Medienkompetenz.

Da es sich bei den Jugendschutzmaßnahmen um ein Gesamtsystem handelt, kann bezogen auf die jeweils einzelne Maßnahme kein Ergebnis dargestellt werden.

 

Der Fachdienst Soziale Dienste hat im genannten Zeitraum keine Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Zu den Aufgaben der Sozialen Dienste bzw. des Allgemeinen Sozialen Dienstes zählt die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach dem SGB VIII.

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