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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/1969/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

                         von der beigefügten Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums bezüglich der Ablehnung der zur Erstattung angemeldeten Mehrarbeitsvergütung für                                            Schulsekretärinnen aufgrund des fehlerhaften Software-Programms "LUSD" Kenntnis zu nehmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 2.11.2007 beschlossen, für die durch das fehlerhafte Software-Programm LUSD des Hessischen Kultusministeriums in den Schulsekretariaten verursachte erhebliche Mehrarbeit Schadensersatz gegenüber dem Land Hessen zu erwirken.

Für die Zeit vom 06.08.2007 - 30.11.2007 wurden in den einzelnen Marburger Schulsekretariaten - verursacht durch die durch LUSD entstandenen Problemstellungen -  insgesamt 1.921 Mehrstunden geleistet. Größtenteils haben die Schulsekretärinnen den Mehraufwand durch Mehrstunden in erheblichem Umfang aufgefangen, zum Teil musste aber auch zusätzliches Personal eingesetzt werden.

 

Unter Zugrundelegung des lt. KGSt für diesen Personenkreis zugrunde zu legenden Stundensatzes von 27,40 € ergibt sich demnach ein Betrag von 52.635,40 € an zusätzlichen Personalaufwendungen.

Diese von der Stadt Marburg vorgeleisteten Personalkosten wurden vom Fachdienst Schule unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip beim Land Hessen zur vollständigen Kostenerstattung angemeldet. Darin hat der Fachdienst Schule auch darauf hingewiesen, dass diese Kostenanmeldung noch nicht abschließend sei, da der entsprechende Kostenaufwand im Bereich der beruflichen Schulen zurzeit noch nicht absehbar sei.

 

In der Kostenanforderung des Fachdienstes Schule, die durchschriftlich auch an den Hessischen Städtetag gegangen ist, wurde sowohl auf das Schreiben unseres Personalrats vom 18.09.2007 als auch auf das Schreiben des Schulträgers Groß-Gerau vom 19.09.2007 hingewiesen, mit dem das Kultusministerium im Namen aller hessischen Schulträger aufgeordert wurde, die entsprechenden finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Wir bitten daher um Kenntnisnahme des Schreibens des Kultusministeriums vom 29.11.2007, in dem dieses grundsätzlich die Erstattung dieser Mehrarbeitsvergütung ablehnt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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