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Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1969/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstattung von Mehraufwandsvergütung für Schulsekretärinnen aufgrund des fehlerhaften Softwareprogramms LUSD
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Maria Feußner
- Verfasser*in:
- Feußner, Maria
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 12, 2008
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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Feb 15, 2008
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
von der beigefügten Entscheidung des
Hessischen Kultusministeriums bezüglich der Ablehnung der zur Erstattung
angemeldeten Mehrarbeitsvergütung für Schulsekretärinnen
aufgrund des fehlerhaften Software-Programms "LUSD" Kenntnis zu
nehmen.
Sachverhalt
Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung vom 2.11.2007 beschlossen,
für die durch das fehlerhafte Software-Programm LUSD des Hessischen
Kultusministeriums in den Schulsekretariaten verursachte erhebliche Mehrarbeit
Schadensersatz gegenüber dem Land Hessen zu erwirken.
Für die
Zeit vom 06.08.2007 - 30.11.2007 wurden in den einzelnen Marburger
Schulsekretariaten - verursacht durch die durch LUSD entstandenen
Problemstellungen - insgesamt
1.921 Mehrstunden geleistet. Größtenteils haben die Schulsekretärinnen den
Mehraufwand durch Mehrstunden in erheblichem Umfang aufgefangen, zum Teil
musste aber auch zusätzliches Personal eingesetzt werden.
Unter
Zugrundelegung des lt. KGSt für diesen Personenkreis zugrunde zu legenden
Stundensatzes von 27,40 € ergibt sich demnach ein Betrag von 52.635,40 € an
zusätzlichen Personalaufwendungen.
Diese von
der Stadt Marburg vorgeleisteten Personalkosten wurden vom Fachdienst Schule
unter Hinweis auf das Konnexitätsprinzip beim Land Hessen zur vollständigen
Kostenerstattung angemeldet. Darin hat der Fachdienst Schule auch darauf
hingewiesen, dass diese Kostenanmeldung noch nicht abschließend sei, da der
entsprechende Kostenaufwand im Bereich der beruflichen Schulen zurzeit noch
nicht absehbar sei.
In der
Kostenanforderung des Fachdienstes Schule, die durchschriftlich auch an den
Hessischen Städtetag gegangen ist, wurde sowohl auf das Schreiben unseres
Personalrats vom 18.09.2007 als auch auf das Schreiben des Schulträgers
Groß-Gerau vom 19.09.2007 hingewiesen, mit dem das Kultusministerium im Namen
aller hessischen Schulträger aufgeordert wurde, die entsprechenden finanziellen
Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wir
bitten daher um Kenntnisnahme des Schreibens des Kultusministeriums vom
29.11.2007, in dem dieses grundsätzlich die Erstattung dieser
Mehrarbeitsvergütung ablehnt.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister

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