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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0030/2008

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. )

§ 2 der „Satzung der Universitätsstadt Marburg für den ‚Beirat für Stadtgestaltung’ wird wie folgt ergänzt:

„Der Beirat für Stadtgestaltung verfasst jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, trägt ihn in der Stadtverordnetenversammlung vor und stellt ihn dort zur Diskussion.“

2.)

In § der Geschäftsordnung des „Beirats für Stadtgestaltung“ wird folgender neuer zweiter Absatz eingefügt:

„Der Beirat für Stadtgestaltung verfasst jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit, trägt ihn in der Stadtverordnetenversammlung vor und stellt ihn dort zur Diskussion.“

3.)

Ein neuer Paragraph mit folgendem Wortlaut ist in die Satzung aufzunehmen:

„Die Sitzungen des Beirats für Stadtgestaltung werden in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil unterschieden.“

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

In ihrer Sitzung am 30. August 2007 fasste die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

„Aus aktuellem Anlass fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, den Gestaltungsbeirat und den Denkmalbeirat zu veranlassen, der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht über seine Einflussnahme auf die Gestaltung des Gebäudes „Marktdreieck" auf dem ehemaligen Feeser-Gelände zu erstatten.

 

Darüber hinaus fordert die Stadtverordnetenversammlung einen jährlichen Bericht des Gestaltungsbeirats über seine Tätigkeit.“

Dem ersten Teil dieses Beschlusses trug der Magistrat dadurch Rechnung, daß er den Mitgliedern des Bauausschusses seine Protokolle zugänglich machte.

In der Sitzung des Beirates für  Stadtgestaltung am 23. Oktober 2007 stellte dessen Vorsitzende, Frau Mechsner-Spangenberg, „heraus, dass der Gestaltungsbeirat keine weitere Öffentlichkeitsarbeit über die Geschäftsordnung/Satzung hinaus leisten kann. Dazu bedürfe es einer Änderung dieser Rechtsvorschriften durch die Stadtverordnetenversammlung.“

Dieser Notwendigkeit soll hiermit Rechnung getragen werden.

Der neue Paragraph soll die Möglichkeit schaffen, dass die Öffentlichkeit in den Teil der Arbeit des Beirats Einblick gewinnen kann, in dem nicht aus Gründen des Datenschutzes Vertraulichkeit gewahrt werden muss.

 

 

Peter Metz                                         Georg Fülberth

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