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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/0041/2008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt östlich) wird eine Schiedsperson ge­wählt.

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) wird eine Schiedsperson sowie eine stellv. Schiedsperson gewählt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Da der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt östlich), Herr Wölk, sein Amt niedergelegt hat, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes  (HSchAG)    erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.

Des weiteren laufen die Amtszeiten der Schiedsperson sowie der stellv. Schiedsperson des Schiedsamtes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) am 28.01.2008 ab, so dass auch hier gemäß  § 4    des    Hessischen    Schiedsamtsgesetzes    (HSchAG)    Neuwahlen erforderlich sind.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf

fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der

Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

 

 

 

 

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

 

 

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 23.10.2007 betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg II und mit Schreiben vom 02.11.2007 betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg III wurden alle in der Stadtver-ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am   25.10.2007 bzw. 06.11.2007  die jeweiligen  „Amtlichen Bekanntmachungen" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung".

Betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg II (Kernstadt östlich) schlägt die CDU-Fraktion den bisherigen stellv. Schiedsmann 

Herrn Hans-Joachim Schäfer, wh. Lenaustraße 2, 35039 Marburg

zur Wahl vor.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass sich

Frau Dr. Martina Höftberger, wh. Am Weinberg 8, 35043 Marburg,

 

gemeldet hat und sich für die Wahl zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Marburg II zur Verfügung gestellt. Da Frau Dr. Höftberger nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, wurde das Amtsgericht Marburg um Stellungnahme hinsichtlich der Wahlmöglichkeit gebeten.

Seitens des Amtsgerichts Marburg liegen keine Bedenken gegen eine Wahl von Frau Dr. Höftberger vor, da es sich bei § 3 Abs. 3 HSchAG bzgl. des Wohnsitzens nur um eine sog. „Soll-Vorschrift“ handelt.

Betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) schlägt die CDU-Fraktion zum Schiedsmann

Herrn Hanfried Dula, wh. Holzgasse 5, 35043 Marburg

und zum stellv. Schiedsmann 

Herrn Wolfgang Loewenhofer, wh. Neue Straße 14, 35043 Marburg.

zur Wahl vor.

Alle anderen in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge eingereicht.

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass sich keine Person gemeldet hat.

 

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Von dort wurde den Vorschlägen zugestimmt.

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister.

 

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