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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0067/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Bauentwicklung in den Marburger Stadtteilen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 10 - Personal und Organisation; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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19.02.2009
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19.03.2009
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07.05.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.02.2009
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27.03.2009
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15.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
stärker darauf zu achten, dass der Charakter gewachsener Stadtteile gepflegt
und nicht zerstört wird - etwa durch die maximale, so ursprünglich nicht
gemeinte Ausnutzung älterer Bebauungspläne, die jene Investoren begünstigt, die
allein auf maximalen Profit bedacht sind und keinerlei Bemühen erkennen lassen,
den neuen Baukörper stadtbildverträglich in das umgebende Ensemble einzufügen.
Es sollte geprüft werden, in welcher Weise bebauungsplanrechtlich negative
Veränderungen i n den Stadtteilen verhindert werden können.
Sachverhalt
BEGRÜNDUNG:
Als Beispiel sei auf die Entwicklung
am Ortenberg hingewiesen, wo i m Rahmen des Generationenwechsels bebaute
Grundstücke vermehrt den Besitzer wechseln. Da diese Grundstücke lagebedingt
attraktiv sind, werden sie von Investoren aufgekauft, die nicht für den
Eigenbedarf kaufen, sondern um das bestehende Gebäude abzureißen und das
Grundstück entweder unter großzügiger Interpretation des Bebauungsplans oder -
wenn ein solcher fehlt oder der Bebauungsplan eine solche Dehnung nicht hergibt
- mit Ausnahmegenehmigung neu zu bebauen.
Konkrete Beispiele:
1. Ein
2007 in der Georg-Voigt-Straße errichtetes Appartementhaus. Der für dieses
Gebiet gültige Bebauungsplan lässt nur zwei Geschosse zu, aber unter Ausnutzung
der festgelegten Firsthöhe wurde nicht ein Sattel- oder Walm-Ziegeldach
errichtet, wie in der Umgebung üblich, sondern ein weiteres Vollgeschoss als
Penthouse mit superflachem Pultdach.
2. Das
Haus Spiegelslustweg 21, das im Rahmen eines von den Stadtwerken entwickelten
Energie-Sparkonzepts als drittes auf einem relativ kleinen Grundstück errichtet
wurde und sich auf Grund seiner herausgehobenen Eckposition, seiner drei
Vollgeschosse und seines Pultdaches mit minimaler Neigung geradezu provozierend
von der umgebenden Bebauung abhebt (ganz anders die beiden anderen
eingeschossigen Neubauten mit ausgebautem Dachgeschoss unter einem ortsüblichen
Satteldach).
Weitere negative Beispiele aus den
anderen Stadtteilen ließen sich leicht anfügen.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Michael Weber
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