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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Bericht - VO/0199/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beigefügten Beteiligungsbericht 2008 der Universitätsstadt Marburg

 

zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Auf der Grundlage des 2005 neu in die Hessische Gemeindeordnung (HGO) eingefügten § 123a hat „die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. In dem Bericht sind alle Unternehmen aufzuführen, bei denen die Gemeinde mindestens über den fünften Teil der Anteile verfügt.“

 

Neben der grundsätzlichen Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes werden in § 123a HGO auch die folgenden inhaltlichen Anforderungen formuliert, zu denen der Bericht Angaben enthalten soll:

·         Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Besetzung der Organe und die Beteiligungen des Unternehmens;

·         Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks durch das Unternehmen;

·         Grundzüge des Geschäftsverlaufs, die Ertragslage des Unternehmens, die Kapitalzuführungen und –entnahmen durch die Gemeinde und die Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft, die Kreditaufnahmen, die von der Gemeinde gewährten Sicherheiten;

·         Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für das Unternehmen (also Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung im Hinblick auf einen rechtfertigenden öffentlichen Zweck, Angemessenheit der Betätigung im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit und zum voraussichtlichen Bedarf sowie der Voraussetzung, dass der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann);

·         Angaben über die Höhe der im jeweiligen Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung des Unternehmens.

 

Der hiermit vorgelegte Beteiligungsbericht 2008 ist der nunmehr achte Beteiligungsbericht der Universitätsstadt Marburg. Er beinhaltet neben der Berichterstattung über die privatrechtlichen Beteiligungen der Stadt Marburg auch Informationen über die in einem erweiterten Beteiligungsverständnis vorhandenen „Beteiligungen“ an öffentlich-rechtlichen Körperschaften, also den verschiedenen Zweckverbänden, der Sparkasse Marburg-Biedenkopf, der Stiftung St. Jakob oder dem Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg. Erst dadurch wird ein umfassenderer Überblick über den „Konzern Stadt Marburg“ möglich.

 

Wie in den Jahren zuvor enthält der Beteiligungsbericht aufgrund des engen Sachzusammenhangs auch die nach § 1 Abs. 4 Nr. 9 und 10 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zu veröffentlichenden Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden sowie für die Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist.

 

Nach § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht „in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes in geeigneter Form zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen.“ Nach der Befassung der Stadtverordnetenversammlung mit dem Beteiligungsbericht 2008 ist daher - wie bereits mit den vorangegangenen Beteiligungsberichten praktiziert - dessen Veröffentlichung im Internet-Auftritt der Universitätsstadt Marburg vorgesehen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage (gesondert gedruckt)

 

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