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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0242/2009

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Marburg setzt sich für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten ein. Das Wahlrecht ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit zu gewähren.

Der Magistrat der Stadt Marburg wird damit beauftragt, sich im Deutschen Städtetag für eine gemeinsame Initiative für ein Kommunalwahlrecht für alle einzusetzen. Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, an den hessischen Landtag und an den Bundestag zu appellieren, sich für eine notwendige Grundgesetzänderung einzusetzen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

Ein breites Bündnis unter der Federführung der Landesarbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Hessen (AGAH) und der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte in Rheinland-Pfalz (AGARP) setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Mensachen ein, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben. Das Bündnis fordert dazu auf, die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zu unterstützen, die die rechtlichern Grundlagen für dieses Wahlrecht schaffen soll.

Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Städte, Gemeinden und Landkreise können es sich nicht länger leisten, zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung von der politischen Willensbildung durch Wahlen auszuschließen. Die Parlamente in den Städten und Gemeinden entscheiden über die Einrichtung von Kindergärten, die Förderung von Vereinen oder die Gestaltung von Plätzen. Um auf ein hohes Maß an demokratischer Legitimität verweisen zu können, müssen in den Kommunalparlamenten auch die diesbezüglichen Interessen der ausländischen Bevölkerung zum Ausdruck kommen.

In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen Migrantinnen und Migranten mit ausländischem Pass mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die kein Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen haben. Sie kommen aus so genannten Drittstaaten, das sind Länder, die nicht der europäischen Union angehören. Hingegen haben mehr als 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahrecht in Deutschland, unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer. Diese Ungleichbehandlung von Menschen ohne deutschen Pass wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Eine demokratisch legitimierte Gesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migrantinnen und Migranten mit ihrer Heimatstadt, und damit letztlich für eine gelungene Integration, ist das kommunale Wahlrecht unabdingbar.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

 

 

 

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