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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0304/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (Nr. 7 5/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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15.05.2009
|
Sachverhalt
Eine
Erlaubnis zum Aufhängen dieser Plakate wurde nicht erteilt. Im öffentlichen
Raum wurden bereits alle Plakate entfernt, von denen der Fachdienst Ordnung und
Straßenverkehr Kenntnis hatte.
Die
Plakate, die noch aushängen, sind an privaten Grundstücken befestigt.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass der Eigentümer mit dem Befestigen
von Plakaten z. B. an seinem Zaun einverstanden ist. Nach Baurecht ist das
zeitlich begrenzte Anbringen von Plakaten auf privaten Flächen zulässig.
Das
Entfernen von belästigenden Plakaten ist nur im Verwaltungsverfahren möglich
und damit mit einem bestimmten Zeitaufwand verbunden. Bis die Berechtigung der
Verwaltung, Plakate von einem privaten Grundstück zu entfernen vorliegt, hat
die Veranstaltung bereits stattgefunden und die Plakate sind entfernt worden.
In
diesem Fall ist unter Berücksichtigung der allgemein zulässigen Werbung zu
bezweifeln, ob die Rechtsprechung eine Belästigung bestätigt.
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