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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0337/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtwerke haben im Februar/März einen Großteil der Jahresrechnungen versandt, bei denen aufgrund des kalten Winters vielen Bürgerinnen und Bürgern zum Teil erhebliche Nachforderungen mitgeteilt wurden.

Finanzschwächere Kundinnen und Kunden sind oft nicht in der Lage, ohne weiteres diese Nachforderungen zu begleichen. In diesen Fällen bieten SWM auf gezielte Nachfrage Ratenvereinbarungen an.

Kann der Magistrat auf die SWM einwirken, dass bereits auf der Rechnung ein Hinweis auf dieses Entgegenkommen mit einem persönlichen Ansprechpartner angegeben wird?

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Marburg haben dem Magistrat folgende Stellungnahme übermittelt:

 

„Eine Aufnahme eines Hinweises auf der Rechnung ist nicht zu empfehlen, da dies zu einem hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie zu einer Verschlechterung der Liquidität und Zinsverlusten bei den Stadtwerken führt. Vermutlich würden auch Kunden von diesem Angebot Gebrauch machen, die nicht in Zahlungsschwierigkeiten sind. Finanzschwächere Kunden kennen bereits diese Möglichkeit und die Stadtwerke bieten auf Anfrage entsprechende Tilgungsvereinbarung an. Ziel ist es, mit dem Kunden eine einvernehmliche und akzeptable Lösung unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse zu finden. Der ganze Vorgang ist für die Stadtwerke mit einem hohen, zusätzlichen personellen Arbeitsaufwand verbunden, da die Situation mit dem Kunden persönlich besprochen wird und Vereinbarung anschließend ausgearbeitet, umgesetzt und die Zahlungseingänge kontrolliert werden. Am Beginn 2009 lag die Anzahl der Tilgungsvereinbarungen bei zirka 3 % der Rechnungsvorgänge. Die Zahl ist schwankend, da vor jeder Jahresabrechnung bestehende Tilgungsvereinbarungen auslaufen und bezahlt sind, aber anschließend sich die Anzahl durch neu abzuschließende Vereinbarungen wieder erhöht. Dieser geringe Anteil an Tilgungsvereinbarungen rechtfertigt z. Zt. einen generellen Hinweis auf Tilgungsvereinbarungen nicht!“

 

Der Magistrat hält diese Ausführungen für nachvollziehbar.

 

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