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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0337/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell (Nr. 6 5/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
|
15.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtwerke haben im Februar/März einen Großteil der Jahresrechnungen versandt,
bei denen aufgrund des kalten Winters vielen Bürgerinnen und Bürgern zum Teil
erhebliche Nachforderungen mitgeteilt wurden.
Finanzschwächere
Kundinnen und Kunden sind oft nicht in der Lage, ohne weiteres diese
Nachforderungen zu begleichen. In diesen Fällen bieten SWM auf gezielte
Nachfrage Ratenvereinbarungen an.
Kann
der Magistrat auf die SWM einwirken, dass bereits auf der Rechnung ein Hinweis
auf dieses Entgegenkommen mit einem persönlichen Ansprechpartner angegeben
wird?
Sachverhalt
Die
Stadtwerke Marburg haben dem Magistrat folgende Stellungnahme übermittelt:
„Eine
Aufnahme eines Hinweises auf der Rechnung ist nicht zu empfehlen, da dies zu
einem hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand sowie zu einer Verschlechterung der
Liquidität und Zinsverlusten bei den Stadtwerken führt. Vermutlich würden auch
Kunden von diesem Angebot Gebrauch machen, die nicht in Zahlungsschwierigkeiten
sind. Finanzschwächere Kunden kennen bereits diese Möglichkeit und die
Stadtwerke bieten auf Anfrage entsprechende Tilgungsvereinbarung an. Ziel ist
es, mit dem Kunden eine einvernehmliche und akzeptable Lösung unter
Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse zu finden. Der ganze Vorgang
ist für die Stadtwerke mit einem hohen, zusätzlichen personellen Arbeitsaufwand
verbunden, da die Situation mit dem Kunden persönlich besprochen wird und Vereinbarung
anschließend ausgearbeitet, umgesetzt und die Zahlungseingänge kontrolliert
werden. Am Beginn 2009 lag die Anzahl der Tilgungsvereinbarungen bei zirka 3 %
der Rechnungsvorgänge. Die Zahl ist schwankend, da vor jeder Jahresabrechnung
bestehende Tilgungsvereinbarungen auslaufen und bezahlt sind, aber anschließend
sich die Anzahl durch neu abzuschließende Vereinbarungen wieder erhöht. Dieser
geringe Anteil an Tilgungsvereinbarungen rechtfertigt z. Zt. einen generellen
Hinweis auf Tilgungsvereinbarungen nicht!“
Der
Magistrat hält diese Ausführungen für nachvollziehbar.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
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